Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
Information zu der Leistung
- Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
- bei Erstausstellung des Führerscheins bei einer anderen Behörde ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest (bei Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, M, L, S und T)
- augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE)
- ggf. Nachweis der 1. Hilfe (im Einzelfall)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen
Kosten
8,40 EUR (Antragstellung)
im Rahmen des Antrages entstehen weitere nicht unerhebliche Kosten je nach Aufwand und Einzelfall
Weiterführende Informationen
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.
Hinweise
- wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht unter Beifügung des Originalpersonaldokumentes aus
- Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
- In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
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Zuständige Stelle