Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • bei Erstausstellung des Führerscheins bei einer anderen Behörde ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Terminvergabe zur hier beschriebenen Leistung

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvergabe für die hier beschriebene Leistung erfolgt ausschließlich über die Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@erfurt.de. Bitte geben Sie hierfür Ihren Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Ihre Telefonnummer an. Alternativ können Sie auch die Servicetelefonnummer 0361 655-7834 nutzen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest (bei Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, M, L, S und T)
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Erdgeschoss (Eingangsbereich) oder 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
  • augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE)
  • ggf. Nachweis der 1. Hilfe (im Einzelfall) (keine Online-Schulungen)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und werden immer einzelfallbezogen berechnet.

  • 8,40 EUR (Antragstellung), im Rahmen des Antrages entstehen weitere nicht unerhebliche Kosten je nach Aufwand und Einzelfall

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweise

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht unter Beifügung des Originalpersonaldokumentes aus
  • Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
  • In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

Zuständige Stelle

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