Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • bei Erstausstellung des Führerscheins bei einer anderen Behörde ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest (bei Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, M, L, S und T)
  • augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten (bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE)
  • ggf. Nachweis der 1. Hilfe (im Einzelfall) (keine Online-Schulungen)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen

Kosten

8,40 EUR (Antragstellung)

im Rahmen des Antrages entstehen weitere nicht unerhebliche Kosten je nach Aufwand und Einzelfall

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweise

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht unter Beifügung des Originalpersonaldokumentes aus
  • Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
  • In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

Zuständige Stelle

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