Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der Stadt, beim Thüringer Formularservice, im Bürgerservice Soziales im Haus der sozialen Dienste (HsD) zu den Öffnungszeiten montags 9 bis 11:30 Uhr, dienstags 9 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr, donnerstags 9 bis 11:30 Uhr und freitags 9 bis 11:30 Uhr. Auch im Eingangsbereich des HsD können die Formulare montags bis freitags von 8:30 bis 18 Uhr mitgenommen werden. Eine Zusendung per Post erfolgt hingegen nur im Ausnahmefall.
Der Wohngeldantrag muss vom Antragsteller eigenständig ausgefüllt werden. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Informationen über persönliche Verhältnisse sowie finanzielle Situation bereitgestellt werden müssen. In Kopie angefügt werden müssen also Angaben zum Einkommen (Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, usw.), Informationen zu Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung usw.) und Angaben zu Familienverhältnissen (Anzahl der Kinder, Familienstand usw.). Jede Frage muss mit ja, nein und/oder entsprechenden Auskünften beantwortet werden. Bei erheblichen Schwierigkeiten bei der Antragstellung gibt es einen Beratungsservice des Wohngeldteams. Kontakt gibt es telefonisch unter 0361 655-6250 oder per E-Mail.
Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen übermittelt werden. Möglich sind die Zusendung per Post oder per Fax an 0361 655-6299. Ebenso möglich sind der Einwurf in den Briefkasten am Haus der Sozialen Dienste (HsD), Juri-Gagarin-Ring 150, die Abgabe im Bürgerservice des HsD zu den Öffnungszeiten sowie die Zusendung des unterschriebenen Antrags als gescanntes Dokument per Mail. Ein Online-Antrag ist in Erarbeitung, steht aber derzeit noch nicht zur Verfügung. Eine Eingangsbestätigung kann aufgrund der Fülle von Anträgen nicht versendet werden.
Wohngeld ist eine antragsabhängige Leistung. Der Anspruch beginnt ab dem Monat der Antragstellung. Zur Fristwahrung (z.B. am Monatsende) kann ein Antrag formlos per Mail, Brief oder telefonisch gestellt werden. In jedem Fall muss aber der formelle schriftliche Antrag zeitnah nachgeholt werden.
Die Dauer der Bearbeitung des Antrages richtet sich nach der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie nach Anzahl der eingehenden Anträge. Derzeit dauert die Bearbeitung etwa acht bis zehn Wochen – sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich neben weiteren möglichen Faktoren in erster Linie nach dem Einkommen, der Kosten der Unterkunft sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Jede Wohngeldberechnung ist individuell. Verschiedene Onlineportale bieten die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob ein eventueller Wohngeldanspruch besteht.
Unter Smart-Rechner.de gibt es einen Wohngeldrechner für 2023. Außerdem gibt es einen offiziellen Rechner auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.