Regelung der Gebührenrückzahlungsansprüche an der Musikschule
Die Gebührenrückzahlungsansprüche für den ausgefallenen Unterricht werden wie folgt geregelt.
Die Gebührenrückzahlungsansprüche für den ausgefallenen Unterricht werden wie folgt geregelt.
Seit dem 18. Mai 2020 ist die Musikschule wieder für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht geöffnet.
Am Montag, dem 15. Juni, startet wieder der Tanzunterricht an der Musikschule der Stadt Erfurt.