Erlass einer Katzenschutzverordnung als Maßnahme zur Verringerung der Anzahl verwilderter Hauskatzen

11.11.2016 11:09

Mit Inkrafttreten der Regelungen aus der neu erlassenen Katzenschutzverordnung gilt ab 2. Januar 2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile. Reine Stubenkatzen sind von der Verpflichtung nicht betroffen.

Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger ab 2. Januar 2017

Die am 11.11.2016 im Amtsblatt veröffentlichte Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Darüber hinaus müssen die Tiere durch einen Mikrochip gekennzeichnet und bei einem der Haustierregister 'Tasso' oder 'Deutsches Heimtierregister' registriert werden. Dies gilt für Katzen im Alter ab fünf Monaten. Der Nachweis über die Kastration ist auf Verlangen vorzulegen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einer behördlichen Anordnung und bei weiterem Zuwiderhandeln mit einem Bußgeld rechnen. Die Bestimmungen gelten ab dem 2. Januar 2017.

Erforderlich wurde die Verordnung, weil die Population der in Erfurt lebenden, verwilderten Hauskatzen trotz jahrelanger Kastrationsaktionen des Tierschutzvereins in Erfurt nicht sinkt, sondern sogar tendenziell steigt. Der Gesundheitszustand vieler dieser Tiere ist teilweise erschreckend schlecht. Die Population streunender Katzen übt darüber hinaus einen starken Jagddruck auf schützenswerte Populationen von Kleinvögeln, bodenbrütenden Vogelarten, Kleinsäugern und Reptilien aus. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei verwilderten Katzen nicht auf natürliche Weise. Natürliche Feinde gibt es nicht. Nicht kastrierte, in menschlicher Obhut gehaltene Katzen, nehmen beim Freigang unweigerlich Kontakt mit verwilderten Katzen auf, wobei sie kontinuierlich zu deren Vermehrung beitragen. Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, in diesen Mechanismus einzugreifen, indem die Kastration der im Besitz befindlichen, freilaufenden Katzen, verbindlich geregelt wird.

Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei pro Wurf mit bis zu sieben Welpen gerechnet werden kann. Da die freilebende Katzenpopulation auf sich gestellt ist und ihnen keinerlei Gesundheitsvorsorge (z. B. Impfungen und Entwurmungen) zugutekommt, verbreiten sich vor allem Infektionen durch Viren wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Leukose sehr schnell unter den Tieren. Auch unbehandelt bleibende Verletzungen, insbesondere aus Revierkämpfen, können zu schwersten Infektionen führen, an denen die Tiere langsam und qualvoll zugrunde gehen. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere an angeborenen oder erworbenen Infektionen oder schlicht an Unterernährung.

Die Stadt appelliert daher an alle Katzenhalter: Lassen Sie Ihre Katze kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen! Denn wer seine Katze kastrieren lässt, beweist Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein und leistet einen wirkungsvollen Beitrag zum Tierschutz!