Unterhaltsvorschuss-Änderungen ab 1. Juli 2017

22.06.2017 10:21

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auszuweiten.

Ab dem 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss, nicht wie bisher nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, sondern bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Darüber hinaus wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, durch die Unterhaltsvorschussgewährung aus dem Leistungsbezug nach SGB II herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Das Jobcenter Erfurt wird alle Anspruchsberechtigten im Leistungsbezug zur Antragstellung im Jugendamt auffordern. Dieser Aufforderung wird ein Antragsformular beigefügt sein.

Ab dem 01.07.2017 gelten nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

  • bis zum 6. Geburtstag: 150 Euro
  • bis zum 12. Geburtstag: 201 Euro
  • bis zum 18. Geburtstag: 268 Euro

Anträge können (online abrufbar unter www.erfurt.de/ef122308) vollständig ausgefüllt zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Merkblatt) direkt an das Jugendamt gesendet werden. Darüber hinaus liegen Anträge in Papierform im Jugendamt (Eingangsbereich im Erdgeschoss) aus. Die Anträge können auf Wunsch direkt im Jugendamt ausgefüllt und eingeworfen werden.

Darüber hinaus können Bürger im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt den Antrag gemeinsam stellen (ohne Termine, während der Sprechzeit).

Aufgrund der sehr hohen Anzahl von eingereichten Anträgen infolge der Unterhaltsvorschuss-Reform 2017 ab 01.07.2017 bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anträge können im laufenden Monat gestellt werden. Leistungen werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen, nach Bearbeitung des Antrages rückwirkend zum ersten des Monats gezahlt, in dem die Unterlagen im Jugendamt eingegangen sind.