Frauenrechte sind Menschenrechte – 10.12.2020, Tag der Menschenrechte

10.12.2020 08:30

Menschenrechte gelten für alle Menschen. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthielt den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Forderung von Anerkennung der Lebensleistung durch eine angemessene Rentenbewertung mit Nachteilsausgleich

Mädchen und Frauen sind allen vorhandenen Gefahren von Menschenrechtsverletzungen genauso ausgeliefert wie alle anderen Menschen. Zusätzlich werden sie aber immer noch aus keinem anderen Grund benachteiligt als dem, weil sie eben als Frauen und Mädchen leben. Dabei sind die Formen von Diskriminierung und Gewalt, die sie erfahren, so vielfältig wie die Frauen und Mädchen und deren Lebensrealitäten selbst. Gewalt an Frauen und Mädchen betrifft jedes Land dieser Welt und Frauen und Mädchen unabhängig von ihrer sozialen Position.

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt den Tag der Menschenrechte zum Anlass, um den Einsatz der vielen aktiven Frauen und Männer zu betonen, die sich für eine gerechte Welt einsetzen, in der Mädchen und Frauen das Recht haben gleichberechtigt, selbstbestimmt, frei und in Würde zu leben.

  • Gleichberechtigt: vor dem Gesetz wie in der Arbeitswelt, bei Bildungs- und Karrierechancen wie bei der Teilnahme an der Familienarbeit.
  • Selbstbestimmt: in der Sexualität, in allen Lebensentscheidungen, wie Berufs- und Partner/-innenwahl, Heirat oder Mutterschaft, in der Teilnahme am öffentlichen Leben.
  • Frei: von allen Rollenzwängen und allen Formen von Gewalt.

„Gewaltschutz muss ernster genommen werden“, erklärt Birgit Adamek in Kenntnis der aktuellen Zahlen zur Partnerschaftsgewalt, „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist bis heute die häufigste Menschenrechtsverletzung. Nicht weg-, sondern hinsehen, lieber einmal mehr die 110 anrufen, jeder Anruf ist wichtig“, verweist Adamek auf die aktuelle Kampagne des Erfurter Netzwerkes gegen häusliche Gewalt: Sprechen Sie darüber!

Gleichstellungsbeauftragte