Ausbruch der Geflügelpest in Kleingeflügelhaltung in Schmira

05.05.2021 08:24

Die Ende März erlassenen tiergesundheitlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest werden für das gesamte Stadtgebiet Erfurt zum 05.05.2021 aufgehoben. Die festgelegten Restriktionszonen und die damit einhergehenden Schutzmaßregeln sind somit wieder abgestellt.

Update 05.05.2021 | 08:24 Uhr

Die Ende März erlassenen tiergesundheitlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest werden für das gesamte Stadtgebiet Erfurt zum 05.05.2021 aufgehoben. Die festgelegten Restriktionszonen und die damit einhergehenden Schutzmaßregeln sind somit wieder abgestellt.

Somit dürfen im gesamten Stadtgebiet insbesondere wieder gehaltenen Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel in einen und aus einem Bestand verbracht werden.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Erfurt-Schmira wurde um den Ausbruchsbestand durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrbezirk (3 km) und ein Beobachtungsgebiet (10 km) mit entsprechenden Schutzmaßregeln festgelegt. Nach Erlöschen des Ausbruchs der Geflügelpest im Seuchenbestand und Ablauf der gesetzlichen Frist sind die Restriktionszonen und deren Schutzmaßregeln wieder aufzuheben.

Update 30.04.2021 | 14:12 Uhr

Nach Erlöschen des Ausbruchs der Geflügelpest im Seuchenbestand in Kleinrudestedt (Landkreis Sömmerda) und Ablauf der gesetzlichen Frist wird das festgelegte Beobachtungsgebiet Geflügelpest zum 1. Mai 2021 für die nachfolgenden Orts-und Stadtteile in Erfurt wieder aufgehoben.

  • Kerspleben
  • Mittelhausen
  • Salinesiedlung
  • Schwerborn
  • Stollbergsiedlung
  • Stotternheim
  • Sulzer Siedlung
  • Töttleben
  • Vieselbach
  • Wallichen

Somit dürfen ab Samstag in diesen genannten Orts-und Stadtteilen wieder gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel in einen und aus einem Bestand verbracht werden.

Für die nicht oben aufgeführten Orts-und Stadtteile des Stadtgebietes Erfurt gelten weiterhin die Schutzmaßregeln für das Beobachtungsgebiet. Diese können online nachgelesen werden.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Erfurt-Schmira wurde um den Ausbruchsbestand durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrbezirk (3 km) und ein Beobachtungsgebiet (10 km) mit entsprechenden Schutzmaßregeln festgelegt. Die Regelungen des Sperrbezirks wurden bereits zum 23. April 2021 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst.

Update 23.04.2021 | 20:12 Uhr

Nach Erlöschen des Ausbruchs der Geflügelpest im Seuchenbestand und Ablauf der gesetzlichen Frist wird der festgelegte Sperrbezirk Geflügelpest zum 23.04.2021 wieder aufgehoben. Der Sperrbezirk betraf die Gebiete Cyriaksbergsiedlung und Peterbornsiedlung der Brühlervorstadt sowie die Ortsteile Bindersleben, Schmira, Hochheim und Bischleben-Stedten.

Somit erübrigt sich insbesondere die Aufstallungspflicht für Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel. Für dieses Gebiet und das restliche Stadtgebiet gelten jedoch noch die Schutzmaßregeln des Beobachtungsgebietes.

In Erfurt wurde am 28.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Erfurt-Schmira amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrbezirk (3 km) und ein Beobachtungsgebiet (10 km) mit entsprechenden Schutzmaßregeln festgelegt. Diese können auf der Internetseite der Landeshauptstadt Erfurt sowie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171, 99084 Erfurt eingesehen werden.

Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst.

Update 29.03.2021 | 15:35

Aufgrund eines weiteren Ausbruchs der Geflügelpest am 29.03.2021 in Kleinrudestedt wurde das Beobachtungsgebiet einschließlich der getroffenen Anordnungen aus der Allgemeinverfügung vom 28.03.2021 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst.

28.03.2021 | 17:41

Innerhalb des Sperrbezirkes ist das Geflügel aufzustallen. Es darf nicht aus dem Bestand entfernt werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind einzuhalten. Bereits am Freitag haben alle bekannten Geflügelhalter im 3-km-Radius um den Verdachtsbetrieb entsprechende Sperrverfügungen erhalten. Die zugehörige Allgemeinverfügung tritt am Montag um 00:00 Uhr in Kraft. Vom Sperrbezirk betroffen sind alle Geflügelhalter in Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie die Brühlervorstadt – hier aber nur die Cyriaksburgsiedlung und die Peterbornsiedlung.

Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet ohne die nördlichen und östlichen Ortsteile Stotternheim, Schwerborn, Kerspleben, Töttleben, Vieselbach, Azmannsdorf, Hochstedt und Rohda (Haarberg). Weiterhin sind Teile der westlich und südlich angrenzenden Kreise Gotha und Ilmkreis betroffen. Im Beobachtungsgebiet sind der Zu- und Verkauf von Geflügel ebenfalls verboten. Fremde Personen, insbesondere solche, die selbst Geflügelhalter sind, sollten die Stallungen nicht oder nur in Schutzkleidung und nach Desinfektion des Schuhwerks betreten. Auch wenn eine Aufstallung noch nicht erforderlich ist, werden Geflügelhalter gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein.

Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind generell verboten.

Der Amtstierarzt fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dringend auf, ihre Tierbestände beim Veterinäramt der Stadt anzumelden. Verluste und Erkrankungen bei den Tieren sind unverzüglich anzuzeigen.

Auch wenn eine Übertragung des Erregers H5N8 auf den Menschen bislang nur einmal in Russland beschrieben worden ist, sollte man im Umgang mit toten und kranken Hausgeflügel, Dung, Federn und Ausscheidungen Vorsicht walten lassen. Die gegen die Covid-Infektion in Gebrauch befindlichen FFP2-Masken schützen auch hier vor einer Infektion über die Atemwege.

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Fund unmittelbar dem Veterinäramt melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Sofortmeldungen richten Sie bitte eine der folgenden Stellen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt

Tel. 0361 655-1380

E-Mail: veterinaeramt@erfurt.de

Gemeinschaftlicher Bereitschaftsdienst Feuerwehr, Leitstelle Erfurt

Tel. 0361 741-5100 oder 0361 741-5101

Für den Fall, dass keine der oben genannten Stellen erreichbar ist, kontaktieren Sie bitte den Notruf unter 110 oder 112.