Übernahme von Aufwendungen bei privater Unterbringung von Ukrainern

28.06.2022 13:57

Die erforderliche Vereinbarung zur Übernahme von Aufwendungen bei der Unterbringung von geflüchteten Personen aus der Ukraine in selbstgenutzten Wohnraum ist ab sofort verfügbar.

Kosten können beim Amt für Soziales geltend gemacht werden

Ab sofort kann auf das entsprechende Formular unter www.erfurt.de/ef141137 zugegriffen werden.

Die Pauschalzahlung ist rückwirkend frühestens ab 24. Februar 2022 beziehungsweise ab Tag der Aufnahme bis zum Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII möglich.

Das Amt für Soziales bittet, die Vereinbarung auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift zur Bearbeitung an folgende Anschrift zurückzusenden:

Amt für Soziales

Sachgebiet Migration

Juri-Gagarin-Ring 150

99084 Erfurt

Grundsätzlich sind keine weiteren Unterlagen vorzulegen. Die Zahlung der Pauschalen erfolgt schnellstmöglich und unbar auf das vereinbarte beziehungsweise angegebene Konto der unterstützenden Person/en. Um eine zügige Abarbeitung zu ermöglichen, erfolgt die Bearbeitung lediglich auf dem Postweg. Vorsprachen im Amt für Soziales sind hierzu grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an entsprechenden Erstattungsvorgängen wird mit einer Bearbeitungszeit bis mindestens Ende August 2022 gerechnet. Bis dahin wird gebeten, von Rückfragen im Amt für Soziales abzusehen.

Weitere Informationen zum Verfahren sind auf hier eingestellt.