Ukraine: Helfen und unterstützen

Diese Seite bündelt lokale Informationen für Erfurterinnen und Erfurter, die Menschen aus und in der Ukraine unterstützen möchten.

Informationen für Erfurterinnen und Erfurter

eine blau-gelbe Grafik mit Schriftzug "Helfen und unterstützen"
Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Ehrenamtliche Hilfe anbieten #erfurthilft

Die Stadt Erfurt hat mit erfurthilft@erfurt.de eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der Bürgerinnen und Bürger Ihre Hilfe anbieten können. So können die Angebote koordiniert und an den richtigen Stellen platziert werden.

Ehrenamtliche Hilfe kann zum Beispiel so aussehen:

  • Übersetzen von Informationen für die Geflüchteten, aber auch Dolmetschen vor Ort in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder bei Veranstaltungen und Freizeitangeboten
  • private Freizeitgestaltung für Erwachsene/Familien/Kinder und Jugendliche
  • Freizeitgestaltung durch Einrichtungen und Vereine wie Sport, Musik, Tanz, Kultur und Bildung usw.
  • Einsatz in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften, z.B. Unterstützung bei der Essenausgabe, Begleitung zu Behördengängen, Ärzten oder in Kliniken, niederschwellige Freizeitangebote wie Spielenachmittage usw.

Darüber hinaus wird auf die Ehrenamtsbörse/Integrationsbegleiterbörse des Zentrums für Integration und Migration (ZIM) verwiesen.

Wohnraum anbieten

Online-Dienst

Vermieter von Wohnungen/Unterkünften können ihr Angebot über unseren Online-Dienst „Aufruf zur Wohnungssuche“ übermitteln oder per E-Mail an erfurthilft@erfurt.de senden.

Geben Sie im Betreff bitte „Vermietung“ an. Ihnen wird bei Bedarf ein öffentlich-rechtlicher Mietvertrag angeboten. Das Amt für Soziales berät bezüglich der notwendigen Erstausstattung. Generell können Vermietern 210,00 Euro pro Person und Monat aufgrund der Refinanzierung durch den Freistaat Thüringen angeboten werden.

Wer in seiner eigenen Wohnung geflüchtete Personen aus der Ukraine aufgenommen hat, kann eine monatliche Pauschale in Höhe von 150 Euro für die erste aufgenommene Person und 75 EUR für jede weitere aufgenommene Person erhalten, um die warmen Betriebskosten mitzufinanzieren (Strom, Wärme, Wasser usw.). Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung. Die Pauschalzahlung ist rückwirkend frühestens ab 24. Februar 2022 bzw. ab Tag der Aufnahme bis zum Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII möglich.

Das Amt für Soziales bittet, die Vereinbarung auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift zur Bearbeitung an folgende Anschrift zurückzusenden:

Amt für Soziales
Sachgebiet Migration
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

Sofern ein Ausdruck nicht möglich ist, können Vereinbarungsausdrucke im Selbstentnahmeservice im Eingangsbereich des Haus der Sozialen Dienste abgeholt werden.

Neben der Vereinbarung sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen vorzulegen. Nach Prüfung der Voraussetzung erfolgt durch das Amt für Soziales eine Mitteilung an die unterstützende/n Person/en in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Pauschalzahlung erfolgen wird. Ebenso erhält die unterstützende Person ein gegengezeichnetes Exemplar der Vereinbarung zurück. Das Amt für Soziales wird zusätzlich die unterstützenden Personen zu den weiteren Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Rechtskreiswechsel und dem Wegfall der Pauschalen informieren.

Die Zahlung der Pauschalen erfolgt schnellstmöglich und unbar auf das vereinbarte / angegebene Konto der unterstützenden Person/en. Um eine zügige Abarbeitung zu ermöglichen, erfolgt die Bearbeitung lediglich auf dem Postweg. Vorsprachen im Amt für Soziales sind hierzu grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an entsprechenden Erstattungsvorgängen wird mit einer Bearbeitungszeit bis mindestens Ende August 2022 gerechnet. Bis dahin wird gebeten, von Rückfragen im Amt für Soziales abzusehen.

Sachspenden

Sachspenden zum Weitertransport in die Ukraine

Der gemeinnützige Verein Ukrainischer Landsleute e. V. verfügt über ein großes Netzwerk und organisiert fortlaufend Hilfstransporte in die Ukraine. Neben bedarfsgerechten Sachspenden können auch Geldspenden geleistet werden, die in vollem Umfang für Hilfsgüter verwendet bzw. Betroffenen bereitgestellt werden. Bitte spenden Sie bedarfsgerecht, damit Ihre Spende auch ankommt.

Annahmestellen:

  • Sachspenden können im Kulturzentrum in der Johannesstraße 173 abgegeben werden.