Coronavirus: Informationen zur Allgemein-Verfügung in Leichter Sprache
Eine Allgemein-Verfügung ist ein wichtiges Dokument der Stadt Erfurt.
In einer Allgemein-Verfügung stehen wichtige Regeln.
Alle Menschen in Erfurt müssen sich an die Regeln halten.
Die Allgemein-Verfügung gibt es auch in schwerer Sprache.
Die Stadt Erfurt möchte aber,
dass alle Menschen die Regeln gut verstehen.
Darum gibt es die Allgemein-Verfügung jetzt auch in Leichter Sprache.
Das Corona-Virus ist sehr gefährlich.
Ein Virus kann krank machen.
Die Stadt Erfurt möchte nicht,
dass sich noch mehr Menschen mit dem Corona-Virus anstecken.
Das schwere Wort dafür ist: sich infizieren.
Die Regeln in der Allgemein-Verfügung helfen dabei,
dass die Menschen gesund bleiben.
Grundlage für die Allgemein-Verfügung ist ein Gesetz.
Das schwere Wort für das Gesetz ist:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektions-Krankheiten beim Menschen.
In diesem Gesetz stehen Regeln.
Die Allgemein-Verfügung der Stadt Erfurt beschreibt,
welche Regeln aus dem Gesetz nur in der Stadt Erfurt gelten.
Eine sehr wichtige Regel zum Schutz vor dem Corona-Virus ist:
Sie sollen einen (Mindest-)Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten.
Manchmal ist das nicht möglich.
Oder sehr schwer.
Zum Beispiel in der Straßen-Bahn.
Oder beim Einkaufen.
Auch im Freien sollen Sie eine Gesichts-Maske tragen.
Wenn Sie den (Mindest-)Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten können.
Die Gesichts-Maske darf nicht aus Stoff sein, kein Schal oder Tuch.
Man muss eine medizinische Gesichts-Maske oder FFP2-Gesichts-Maske tragen.
Manchmal kommen Sie anderen Menschen sehr nahe.
Dann können Sie den (Mindest-)Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten.
Dann müssen Sie eine Gesichts-Maske tragen.
Um sich und andere Menschen zu schützen.
Die Stadt Erfurt kann festlegen,
wo eine Gesichts-Maske zu tragen ist.
Das schwere Wort ist: Masken-Pflicht.
In der Stadt Erfurt gibt es eine Masken-Pflicht:
- In allen Geschäften und Einkaufs-Läden.
- Das gilt auch: Wenn Sie auf einem Wochen-Markt im Freien einkaufen.
- In allen Bussen und Straßen-Bahnen in Erfurt.
- Das gilt auch: An allen Halte-Stellen und Bahn-Höfen.
- Das gilt auch: Wenn Sie mit dem Taxi oder einem Reise-Bus fahren.
- Das gilt auch: Wenn Sie einen Fahr-Dienst benutzen.
- Zum Beispiel wenn Sie in ein Kranken-Haus gefahren werden.
- Sie müssen auch eine Maske tragen,
- wenn Sie Essen bei Restaurants oder Gast-Stätten abholen.
- Dies gilt auch wenn Sie vor dem Restaurant auf Ihr Essen warten.
- Dies gilt auch: Wenn Sie ein Restaurant an Ihrem Arbeits-Platz haben. Dieses Restaurant nennt man auch Kantine oder Mensa.
- Es gilt eine Masken-Pflicht für alle öffentlichen Gebäude und Ämter in der Stadt Erfurt.
- Die Stadt Erfurt hat für die Innen-Stadt eine Masken-Pflicht im Freien festgelegt.
- Die Masken-Pflicht gilt für alle Fuß-Gänger-Zonen.
- Und die gesamte Alt-Stadt.
- Wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten können.
- Dies gilt auch für Tunnel und Straßen-Unterführungen.
- Achten Sie auf die Hinweis-Schilder auf den Geh-Wegen und Plätzen.
- Es gilt eine Masken-Pflicht in allen Kranken-Häusern.
- Das gilt auch für jeden Besuch beim Arzt.
- Das gilt auch für alle anderen medizinischen Einrichtungen.
Zum Beispiel: Reha-Einrichtungen. - Es gilt eine Masken-Pflicht in allen Alten-Heimen.
- Und in allen Pflege-Einrichtungen.
- Das gilt auch für alle Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Damit Sie besser erkennen,
wo es eine Masken-Pflicht gibt,
achten Sie auf die Hinweis-Schilder.
An Einrichtungen und Gebäuden mit einer Masken-Pflicht sind diese oft an der Eingangs-Tür angebracht.
Es gibt Ausnahmen von der Masken-Pflicht:
- kleine Kinder unter 6 Jahre sollen keine Maske tragen.
- Manche Erwachsene können auch keine Maske tragen.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder Behinderung.
Wichtig: Sie brauchen einen Nachweis vom Arzt,
dass Sie keine Maske tragen müssen.
Das schwere Wort ist: Attest. - Auch beim Rad-Fahren müssen Sie keine Maske tragen.
Nachts von 22 Uhr bis 5 Uhr darf in der Stadt Erfurt kein Alkohol verkauft werden.
Das gilt für alle Geschäfte, Tank-Stellen und Restaurants.
Diese Geschäfte und Einrichtungen sind geschlossen:
Freizeit
- Kinos
- Zoos und Tier-Parks
- Ausstellungen
Zum Beispiel Kunst-Ausstellungen. - Messen
Eine Messe ist eine große Versammlung.
Viele Menschen treffen sich zu einem Thema.
Sie stellen bei der Messe ihre Arbeit vor. - Freizeit-Parks
- andere Freizeit-Angebote wie zum Beispiel
- Kletter-Parks
- Mini-Golf
- Innen-Spiel-Plätze
- Casinos und Spiel-Banken
- Geschäfte für Wetten
Zum Beispiel Sport-Wetten - Angebote für Freizeit-Sport
Zum Beispiel Sport-Plätze und Fitness-Studios. - Schwimm-Bäder und Saunas
- Sonnen-Studios
Dienstleistungen
- Friseur-Studios
- Kosmetik-Studios
- Massage-Studios
- Tattoo-Studios
- Nagel-Studios
Gastronomie
- Restaurants und Gaststätten
Aber Sie können sich noch Essen liefern lassen oder abholen. - Bars und Kneipen
- Discos und Shisha-Bars
Shisha ist ein anderes Wort für Wasser-Pfeife.
Geöffnet sind nur bestimmte Geschäfte und Einrichtungen.
Diese Geschäfte und Einrichtungen sind für das tägliche Leben wichtig.
Alle Menschen sollen gut versorgt sein.
Dafür bleiben diese Geschäfte offen:
- Geschäfte für Lebens-Mittel
- Super-Märkte
- Bäcker
- Getränke-Märkte
- Wochen-Märkte
Ein Wochen-Markt ist immer an einem bestimmten Tag in der Woche.
Der Wochen-Markt ist auch immer am gleichen Ort.
Auf einem Wochen-Markt kann man zum Beispiel viel Gemüse und Obst kaufen. - Banken und Sparkassen
- die Post
- Apotheken und Sanitäts-Häuser
- Drogerie-Märkte
- Geschäfte für Brillen und Kontakt-Linsen
Das schwere Wort ist: Optiker. - Geschäfte für Hörgeräte
Das schwere Wort ist: Hörgeräte-Akustiker. - Geschäfte für Tier-Bedarf.
Tier-Bedarf ist zum Beispiel Tier-Nahrung. - Tank-Stellen
- Zeitungs-Verkauf
Zum Beispiel ein Kiosk. - Werk-Stätten für Autos
- Werk-Stätten für Fahrräder
- Reinigungen und Wasch-Salons
In einem Wasch-Salon können Sie Ihre Wäsche selbst waschen.
Dienst-Leistungen
Medizinische Dienst-Leistungen wie zum Beispiel
- Physio-Therapie
- Ergo-Therapie
- Logopädie
- Fußpflege
Dafür wird ein Rezept vom Arzt gebraucht.
Gastronomie
- Essen nach Hause liefern lassen oder selbst abholen.
- Essen in Hotels für Personen, die beruflich da sind
Übernachtungen
- für Dienst-Reisen erlaubt
- in der eigenen Ferien-Wohnung erlaubt
Demonstrationen sind erlaubt.
Alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Sie dürfen nur an einem Platz demonstrieren
und nicht durch den Ort laufen.
Der (Mindest-)Abstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden.
Bei hohen Infektions-Zahlen sind weniger Teil-Nehmer erlaubt.
Es kann Ausnahmen geben.
Sie brauchen vorher eine Genehmigung.
Mit diesen Menschen dürfen Sie zusammen sein.
Draußen und zu Hause:
- mit den Menschen, mit denen Sie zusammen wohnen,
- mit einem Menschen aus einem anderen Haushalt.
Ausnahmen:
Es gibt eine Ausnahme, für Familien mit Kindern. Sie dürfen einer anderen Familie helfen, auf die Kinder aufzupassen. Das gilt für Kinder bis 6 Jahre.
- bei Beerdigungen dürfen höchstens 10 Personen dabei sein.
- bei Veranstaltungen wie Hochzeiten dürfen höchstens 5 Personen dabei sein.
Öffentliche Gottes-Dienste dürfen statt-finden.
Zum Beispiel ein Gottes-Dienst in einer Kirche.
Oder in einer Synagoge.
Oder in einer Moschee.
Das gilt auch für die Treffen von
einer anderen Glaubens-Gemeinschaft.
Für die Gottes-Dienste und Treffen gibt es Regeln.
Die Regeln sollen dafür sorgen:
Dass sich die Teil-Nehmer nicht mit dem Virus anstecken.
Der Veranstalter muss einen Plan machen.
Der Plan ist zum Schutz vor dem Corona-Virus.
Kranken-Häuser dürfen nicht besucht werden.
Es gibt Ausnahmen. Dafür muss im Kranken-Haus nachgefragt werden.
Auf den folgenden Web-Seiten
finden Sie weitere Informationen
zum Corona-Virus in Leichter Sprache.