Amtsblatt Nr. 17 vom 18.09.2020
Wieder Schulbetrieb in sanierter Johannesschule. Vandalismus auf dem Schulhof ist ein Problem
Wieder Schulbetrieb in sanierter Johannesschule. Vandalismus auf dem Schulhof ist ein Problem
Der Sozialstrukturatlas 2020 bildet auf der Grundlage von Daten, vorrangig aus den Jahren 2017 und 2012, Lebenslagen der Erfurter Bevölkerung in den 53 Erfurter Ortsteilen ab. Er dokumentiert somit den Ist-Zustand und macht zugleich auf Veränderungen in einem Zeitraum von fünf Jahren aufmerksam. Die Kleinräumigkeit auf Ortsteilebene ermöglicht eine differenzierte Betrachtung und zeigt, wie heterogen sich Lebenslagen in der Landeshauptstadt verteilen und entwickeln.
Nach Prüfung erlässt Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA), folgende ab dem 11.07.2020 gültige Allgemeinverfügung.
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31.Juli 2021 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 02.07.2020 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0809/20)
Das Coronavirus ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Das Gesundheitsamt hat daher wichtige Informationen für die älteren Erfurter Bürgerinnen und Bürger in dieser Broschüre zusammengetragen.
Gedanken zum Jahreswechsel von Oberbürgermeister Andreas Bausewein, Rückschau und Ausblick
Auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 Seite 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt folgende Allgemeinverfügung.
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254), in Verbindung mit § 33 WHG erlässt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Erfurt ab 26.07.2019 folgende Allgemeinverfügung.
Entlang der Gera entsteht ein rund 4,5 Kilometer langes grünes Band, das sich von der Innenstadt bis nach Gispersleben erstreckt. Bisher verhinderten Brachflächen die Durchgängigkeit. Nun wachsen dort Auenwälder und Grünflächen zu Thüringens größtem Landschaftspark zusammen. Alle Erfurter, vor allem die 60.000 Einwohner im Norden, profitieren davon. Neue Grünanlagen entstehen, bestehende erhalten ein neues Gesicht. Der 60 Hektar große Park bietet ruhige und erholsame Ecken zum Entspannen und zahlreiche Spiel- und Sportplätze für Freizeitaktivitäten aller Art. An vielen Stellen wird der Fluss direkt erlebbar. Über den durchgängigen Gera-Radweg lassen sich Ziele wie die Flussschleife in Gispersleben oder das neue Gera-Ufer Teichmannshof erkunden. Erfurts Norden wird attraktiver als je zuvor. Diese nachhaltige Stadtentwicklung wird durch die Bundesgartenschau 2021 ermöglicht. Durch sie kommen Fördermittel in die Stadt, die diese immense Beschleunigung der aktiven Umgestaltung des Nordens ermöglichen. Natürlich wird dabei auf den Naturschutz, den Hochwasserschutz, den Denkmalschutz und auch die Barrierefreiheit geachtet.