Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Erfurt
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an:
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 25.06.2025 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0945/25).
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.