Hier sollten Sie zuerst prüfen, ob es in Ihrem Wohngebiet andere Telekommunikationsanbieter gibt, die entsprechende Verfügbarkeitsraten von über 30 Mbit/s anbieten. Ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und Ihr Wohngebiet eigenverantwortlich ohne Förderung mit mindestens 30 Mbit/s ausbaut.
Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurden alle Netzbetreiber angefragt, ob Sie in der Stadt Erfurt Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s anbieten oder ob sie planen innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Fördermittel auszubauen. Die hier angegebenen Adressen mussten aus dem Förderprojekt herausgenommen werden, da diese als versorgt im Sinne der Förderrichtlinie gelten.
Sie müssen nach dem erfolgten Breitbandausbau einen entsprechenden Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen schließen. Eine automatische Anpassung der Bandbreite gibt es nicht. Solange Sie keinen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen, bleibt alles wie gehabt.
Die Telekom Deutschland GmbH muss aufgrund der Förderbedingungen einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang allen anderen Marktteilnehmern gewähren. Damit ist eine freie Wahl des Telekommunikationsanbieters auch weiterhin möglich. Es besteht allerdings keine Versorgungspflicht eines bestimmten Telekommunikationsanbieters. Die Telekommunikationsunternehmen schließen für den Zugang entsprechende Verträge untereinander ab. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.
Die alte bestehende Leitung muss nicht zurückgebaut werden, sie kann an Ort und Stelle verbleiben. Sollten Sie keine hohen Bandbreiten benötigen, wird Ihre Internetverbindung weiterhin über das bisherige Kupfernetz realisiert.
FTTH steht für Fiber To The Home. Eine Glasfaserleitung wird nicht mehr nur bis zum Verteilerkasten auf dem Bürgersteig, sondern direkt ins Haus verlegt.