Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder Schule

Im Rahmen der Leistungen für Leistungen für Bildung und Teilhabe werden die Kosten für die Inanspruchnahme des Mittagessens in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege übernommen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Mittagsverpflegung muss in Verantwortung der Kindertageseinrichtung oder Schule angeboten werden. Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.

Für die Mitteilung der Inanspruchnahme der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in einer Kita oder Schule füllen Sie bitte das Formular „Mitteilung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ aus. Der Essenanbieter bzw. Träger der Kindertageseinrichtung wird seitens des Amtes für Soziales über den Zeitraum informiert, in dem Ihr Kind Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hat.

Die Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen werden in voller Höhe übernommen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in der Schule ist Ihre eigene Anmeldung des Kindes beim Essenanbieter. Ohne Ihre Anmeldung ist eine Zuordnung unserer Kostenzusage beim Anbieter nicht möglich.

Bitte denken Sie daran, Ihr Kind beim Essenanbieter abzumelden, wenn es die Schule oder Kita nicht besucht.

Besonderheiten in Kitas bzw. Tagespflegepersonen:

Für die Erstmalige Inanspruchnahme in einer Kita oder bei einer Tagespflegestelle ist die Vorlage des Betreuungsvertrages erforderlich.

Die Übernahme der Kosten für Frühstück und Vesper ist kein Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Kostenübernahme ist an einen gültigen Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt gebunden.