Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), das zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2855) geändert worden ist, dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

  • Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss.
  • Selbst nutzende Eigentümer von Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Höhe des Wohngeldes

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt ab

  • vom Gesamteinkommen des Haushalts,
  • der Zahl der  zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise der jeweiligen Belastung, wenn der Empfänger über eigenen Wohnraum verfügt.

Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Antragsberechtigte

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Empfänger von Transferleistungen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld jedoch ausgeschlossen. Dazu gehören Menschen,

  • die Arbeitslosengeld 2,
  • Grundsicherung im Alter oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden dann vom jeweiligen Transferleistungsträger z. B. Jobcenter übernommen.

Antragstellung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der unten aufgeführten Wohngeldbehörde. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.

Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.

Kontakt

workTel. +49 361 655-6201+49 361 655-6201 faxFax +49 361 655-6299
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Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt