Kosten der Lernförderung

Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Der Grund des Lerndefizites darf nicht selbst verschuldet sein. Eine Bestätigung der Schule, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erfolgversprechend befürwortet wird, ist erforderlich.

Die Kostenübernahme der Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Bitte verwenden Sie dafür das Formular „Antrag auf Lernförderung“. Pro Fach ist ein separater Antrag zu stellen. Die Schule bestätigt auf dem Formular, dass die Lernförderung erforderlich ist.

Mit dem von der Schule befürworteten Antrag wenden Sie sich an den Lernanbieter Ihrer Wahl. Eine Übersicht der Anbieter von Lernförderung mit abgeschlossener Vereinbarung mit dem Amt für Soziales finden Sie im Anhang.

Sofern der Anbieter von Lernförderung die Lernförderung durchführen kann, bestätigt er dies auf dem Vordruck.

Hat der Lernanbieter die Möglichkeit der Durchführung bestätigt, geben Sie den Antrag bitte zeitnah im Amt für Soziales ab. Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.