Entgeltordnung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Der Stadtrat hat am 20.12.2017 mit dem Beschluss zur Drucksache Nr. 1788/17 die "Neufassung der Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)" beschlossen.

Kita-Entgeltordnung

Die Entgeltordnung gilt für alle kommunalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.
Anwendung findet die Entgeltordnung auch bei freien Trägern. Ob der Träger Ihrer Einrichtung dazu gehört, erfragen Sie bitte bei der Leitung der Kindertageseinrichtung.

Nachstehend finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen sowie einen Kita-Entgeltrechner, mit dessen Hilfe Sie das von Ihnen voraussichtlich zu zahlende Betreuungsentgelt unverbindlich ermitteln können. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Berechnung ist. Das tatsächliche Betreuungsentgelt wird vom Träger der Einrichtung bzw. dem Jugendamt berechnet und hängt von Ihrer tatsächlichen Einkommenssituation ab.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Einkommensunterlagen muss ich abgeben?

Ist eine Befreiung vom Betreuungsentgelt vorgesehen?

Mein Kind wird in Kindertagespflege betreut, was muss ich beachten?

Was bedeutet die Geschwisterkindregelung?

Kita-Entgeltrechner

Der Kita-Entgeltrechner ermöglicht Ihnen, durch die Eingabe Ihrer individuellen Daten, die vorläufigen bzw. ungefähren Kita-Gebühren online berechnen zu lassen.

Die Benutzung des Rechners erfolgt völlig anonym. Ihre Eingaben und die Berechnung werden nicht gespeichert. Das zur Verfügung gestellte Berechnungsergebnis ist nicht verbindlich.

Kita-Entgeltrechner

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