Katastrophenschutzplan der Landeshauptstadt Erfurt

Der Katastrophenschutzplan gibt den Rahmen für die Vorbereitung und Organisation von Maßnahmen des Katastrophenschutzes vor.

Er dient als Hilfestellung zur Einleitung von Sofortmaßnahmen einer zweckmäßigen Katastrophenabwehr in der Landeshauptstadt Erfurt.

Er regelt die Alarmierung der in Frage kommenden Behörden, Ämter, Einheiten und
Einrichtungen im Katastrophenfall sowie deren Leitung und Führung.

Der Katastrophenschutzplan beinhaltet insbesondere  folgende Punkte:

  • die Einleitung von Sofortmaßnahmen z. B. Auslösung von Katastrophenalarm, Herstellung von Fernmeldeverbindungen, Information von Leitungspersonal und Behörden
  • die Warnung der Bevölkerung z. B. über welches Medium wird gewarnt, welcher Personenkreis soll gewarnt werden, Inhalt der Warnung
  • die Alarmierung des Katastrophenschutzstabes und der erforderlichen  Einsatzkräfte z.B. Umfang der zu alarmierenden Personen, Alarmierung von Fachberatern
  • das Zusammenwirken der beteiligten Kräfte und Mittel z. B. Festlegung der Führungsorganisation, Beteiligung anderer Behörden und Institutionen
  • die Sicherstellung der Technischen Versorgung z. B. Transportkapazitäten, Hebetechnik, Versorgungsmedien (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme)
  • besondere Planungen z.B. Sondereinsatzpläne, Gefahrenabwehrpläne

Daher müssen diese Planungen alle Maßnahmen betrachten, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit im Voraus bestimmbar sind und den Eintritt einer Katastrophe begünstigen.