Selbstschutz und Vorsorge im Katastrophenschutz

Gläser und Dosen mit unverderblichen Lebensmitteln
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/Marko Kujavic/123RF

Selbstschutz/Zivilschutz

Selbstschutz ist die Summe der individuellen Maßnahmen der Bevölkerung und oder von Behörden bzw. Unternehmen und Betrieben zur Vermeidung, Vorsorge und Bewältigung von schädigenden Ereignissen.

Der Selbstschutz umfasst insbesondere Maßnahmen, um den engeren Wohn- und Arbeitsbereich zu schützen und Schäden an Leben und Gesundheit zu vermeiden bzw. zu mindern. Im § 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz steht im Absatz 3: „Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.“

Hieraus erschließt sich die Verantwortung jedes Einzelnen, aktiv an vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zur Schadensverhütung/-begrenzung beizutragen.

Im August 2016 hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) als Basisdokument zur Aufgabenerfüllung im Bereich zivile Verteidigung und Notfallvorsorge des Bundes veröffentlicht. Der nebenstehende Link zum BMI verweist auf das Konzept (barrierefrei).

Notfallvorsorge

Für einen hoffentlich nie eintretenden Notfall oder Katastrophenfall hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine kostenlose Broschüre herausgegeben. In dieser Broschüre sind Maßnahmen beschrieben, um beispielsweise bei einem Brand, einer Evakuierung, einer Lebensmittelknappheit richtig zu reagieren. Hauptaugenmerk wird jedoch auf die Vorsorge gelegt. Denn wenn ein Notfall eintreten sollte, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät! Dann muss beispielsweise das Notgepäck bereitstehen und ein Lebensmittelnotvorrat im Haus vorhanden sein.

Informationen zu Jod

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet aktuelle Informationen zur Jodtabletteneinnahme, Jodblockade, zum Verhalten in Notfällen sowie Antworten auf verschiedene Fragen rund um das Thema Jod.

Lebensmittelvorrat anlegen

Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit.

  • Halten Sie pro Person ca. 14 Liter Flüssigkeit je Woche vorrätig.
  • Geeignete Getränke sind Mineralwasser, Fruchtsäfte und andere länger lagerfähige Getränke.
  • Halten Sie vor allem Lebensmittel und Getränke vorrätig, die Sie und Ihre Familie auch normalerweise nutzen.
  • Strom weg? Achten Sie darauf, dass Esswaren auch ohne Kühlung länger gelagert werden können und ein Großteil Ihres Vorrats auch kalt gegessen werden kann.
  • Achten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Beschriften Sie Lebensmittel ohne Kennzeichnung mit dem Einkaufsdatum.
  • Sie sollten Lebensmittel kühl, trocken und dunkel aufbewahren. Achten Sie auf luftdichte Verpackung.
  • Neu gekaufte Vorräte gehören nach „hinten“ ins Regal. Brauchen Sie die älteren Lebensmittel zuerst auf. Somit ist eine Wälzung gewährleistet.
  • Tiefgekühlte Lebensmittel zählen auch zum Notvorrat. Sie lassen sich bei einem Stromausfall noch eine bestimmte Zeit problemlos verbrauchen. Frieren Sie einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder ein. Öffnen Sie die Kühlgeräte nur kurz.
  • Kochen ohne Strom und Stadtgas? Im Handel gibt es einige Alternativen wie z. B. Campingkocher.
  • Denken Sie bei der Vorratshaltung auch an Spezialkost – z. B. für Diabetiker, Allergiker oder Babys.
  • Haben Sie Haustiere? Decken Sie deren Bedarf ebenfalls ab!

Quelle: www.bbk.bund.de

Radio, Hausapotheke und Notfallgepäck

Im Notfall informiert bleiben

Es gibt Situationen, in denen es besonders wichtig ist, aktuelle Nachrichten-Meldungen verfolgen zu können. Beispielsweise, wenn starke Schneefälle oder Hochwasser Teile der Bevölkerung von der Außenwelt abschneiden oder bei einem großflächigen Stromausfall. Informationen und Warnmeldungen sind dann überlebenswichtig. Oftmals sind die Eingeschlossenen nur über Rundfunk, Fernsehen oder Internet erreichbar. Fernseher und Internet funktionieren aber nur mit Strom, der möglicherweise auch ausfällt. So bleibt nur das Radio als Hauptwarnmittel.

Wichtig deshalb: Immer ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät und Reservebatterien oder ein Kurbelradio im Haus haben. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann benutzt werden.

Weiterhin empfiehlt sich die Installation der Warn-App NINA, die der Bund im Zusammenhang mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) entwickelt hat. Voraussetzung ist allerdings ein geladenes Handy beziehungsweise Internet. Bei einem großflächigen Stromausfall ist dieses Warnmittel somit nicht geeignet. Dort, wo regional Sirenen betrieben werden, wird bei Gefahrenlagen einzelfallbezogen die Bevölkerung über Sirenen gewarnt.

In jeder Lage einsetzbar, aber mit beschränkter Reichweite, sind Lautsprecherwagen beziehungsweise mobile Lautsprecher. Sie können bei Bedarf Bereiche warnen, in denen keine Sirenen oder andere Warnmittel mit hohem „Weckeffekt“ vorhanden sind.

Hausapotheke vorausschauend planen

Gedanken machen sollte man sich auch bei der Zusammenstellung der Hausapotheke. Sie ist besonders wichtig, wenn in einer Notsituation das Zuhause nicht verlassen werden kann, beispielsweise bei einem schweren Unwetter. In solchen Situationen ist es hilfreich, einige Medikamente im Haus zu haben, um Verletzungen oder leichtere Erkrankungen behandeln zu können. „Dabei sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, ihren Vorrat an wichtigen Medikamenten oder Verbandsmaterialien aufzufüllen, bevor er verbraucht ist. Wichtig ist auch die richtige Lagerung“, so Susanne Reich.

Hinweise zur richtigen Aufbewahrung: Gut gesichert.

Die Hausapotheke sollte in einem abschließbaren Schrank oder Fach aufbewahrt werden. Für Kinder sollte dieser nicht zugänglich sein (hoch hängen oder abschließen). Ideal wäre ein kleiner Schrank mit frei zugänglichem Verbandsfach und abschließbarem Medikamentenfach.Das Badezimmer ist der falsche Platz! Medikamente sollten kühl und trocken lagern.

Das gehört in eine Hausapotheke:

  • persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Erkältungskrankheiten
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
  • Elektrolyte zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Wunddesinfektionsmittel
  • Einweghandschuhe
  • Atemschutzmaske
  • Alles, was ein DIN 13164-Verbandskasten (Autoverbandskasten) enthält:
  • Mull-Kompresse
  • Verbandschere
  • Pflaster und Binden
  • Dreiecktuch
  • Immer auf dem aktuellen Stand

Die Hausapotheke sollte keine Medikamente enthalten, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist! In vielen Haushalten ist die Hausapotheke eine Sammlung von alten und abgelaufenen Medikamenten. Das kann sogar gefährlich sein, denn Medikamente, die das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, können nicht nur ihre Wirkung verlieren, sondern auch gefährlich werden. Die Hausapotheke sollte daher regelmäßig kontrolliert und verfallene Medikamente aussortiert und ersetzt werden.

Immer Notgepäck vorhalten

Wenn es brennt, muss man schnell das Zuhause verlassen. Oder bei einer Evakuierung, weil in der Nähe Weltkriegsmunition gefunden oder ein Gasleck entdeckt wurde. Dann bleibt häufig nicht mehr viel Zeit zum Packen. Mit einem vorbereiteten Notgepäck kann man dagegen mit einem Griff alles Wichtige mitnehmen.

In Ruhe planen

Selbst wenn die Zeit reichen sollte, beispielsweise bei einer Evakuierung noch einige Dinge einzupacken – es ist schwer, in einer stressigen Situation an alles zu denken. Vorplanen ist deshalb besser als nachtrauern. Es könnte in einem oben beschriebenen Szenario auch längere Zeit dauern, bis die Wohnung wieder betreten werden kann. Vielleicht ist man in einer Notunterkunft oder bei Bekannten untergebracht. Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurechtzukommen. Oberste Grundregel: Für jedes Familienmitglied sollte nicht mehr mitgenommen werden, als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist geeigneter als ein Koffer, da beide Hände frei bleiben.

Das gehört in den Notfallrucksack

  • persönliche Medikamente
  • Erste-Hilfe-Material
  • batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien
  • Dokumentenmappe
  • Verpflegung für zwei Tage in staubdichter Verpackung
  • Wasserflasche
  • Essgeschirr und -besteck
  • Dosenöffner und Taschenmesser
  • Taschenlampe, Reservebatterien
  • Schlafsack oder Decke
  • Kleidung für ein paar Tage, auch Wetterschutzbekleidung
    • Um für verschiedene Situationen richtig ausgestattet zu sein, sollte die Kleidung nach dem „Zwiebelprinzip“ zusammengestellt werden.
    • Das bedeutet, mehrere Schichten Kleidung einzuplanen, beispielsweise
      • Unterwäsche,
      • T-Shirts und Stoffjacken oder Pullover.
    • Wichtig ist auch Wetterschutzbekleidung wie
      • eine Regenjacke oder ein Regenmantel und
      • wetterfeste Schuhe oder Gummistiefel.
  • Kopfbedeckung
  • Arbeitshandschuhe
  • Hygieneartikel (zum Beispiel Artikel für Monatshygiene, Windeln) für ein paar Tage
  • Schutzmaske, behelfsmäßiger Atemschutz (auch zum Schutz bei Gefahr durch radioaktive oder chemische Stoffe)
  • Handy

 

Ergänzungen Notgepäck in Notsituation

Tritt eine Situation ein, in der das Notgepäck benötigt wird, müssen wichtige Dinge ergänzt werden, die man nicht vorbereitend packen kann:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bargeld, Geldkarten
  • Gesundheitskarte der Krankenversicherung
  • Impfpass
  • Haustürschlüssel, ggf. Autoschlüssel
  • Handy/Smartphone falls vorhanden, damit Sie mit Angehörigen in Kontakt bleiben können.

Quelle: www.bbk.bund.de

Wichtige Dokumente und die eigenen vier Wände sichern

Alles Wichtige an einem Platz

Wichtige Dokumente wiederzubeschaffen, kann schwierig, in manchen Fällen gar unmöglich sein. Für Arbeitszeugnisse und andere Qualifizierungsnachweise wie beispielsweise Teilnahmebescheinigungen gibt es beispielsweise kürzere Aufbewahrungsfristen als für Abschlusszeugnisse. Man sollte also rechtzeitig darüber nachdenken, was von Bedeutung ist und alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe zusammenstellen. Diese wird dann an einem Ort griffbereit aufbewahrt. Für den Notfall sollten alle Familienmitglieder über den Standort der Mappe Bescheid wissen. Außerdem ist es sinnvoll, Kopien wichtiger Dokumente digital zu sichern oder an anderer Stelle zu hinterlegen, beispielsweise bei Verwandten, Freunden, einem Notar oder Anwalt oder in einem Bankschließfach.

Das gehört in die Dokumentenmappe

Eine Dokumentenmappe ist etwas sehr Individuelles. Es hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, welche Dokumente für jemand wichtig sind. Hier einige Beispiele für Dokumenttypen, die in eine Dokumentenmappe gehören:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  •  Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse (Schulzeugnisse, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, zum Beispiel auch Mietverträge, Leasing- und Kaufverträge etc.
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Impfpass
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen 

Bauliche Sicherheit verbessern

Nicht nur in Sachen Dokumentenmanagement kann man sich auf Krisen vorbereiten, auch die eigenen vier Wände sollte dabei man im Blick haben.

Extreme Wetterlagen wie Stürme, starke Schneefälle oder Hochwasser können Gebäude stark schädigen. Oft reichen schon kleinere bauliche Maßnahmen, um die Sicherheit von Gebäuden deutlich zu steigern.

Wer Haus- oder Wohnungseigentümer ist, kann selbst einige Dinge tun oder veranlassen, um die Sicherheit Ihres Gebäudes zu erhöhen. Als Mieterin oder Mieter kann man sich bei der Vermieterin oder beim Vermieter erkundigen, welche Sicherheitsmaßnahmen bereits getroffen wurden und anregen, fehlende Maßnahmen umzusetzen.

Hier einige Beispiele, in welchen Bereichen Vorkehrungen getroffen werden können: 

Dach

  • Die Dachdeckung sollte mit Sturmhaken und ausreichender Vernagelung gesichert werden.
  • Schneefanggitter sorgen für Schutz vor Dachlawinen (Verkehrssicherungspflicht bei Bürgersteigen usw.).
  • Bei Schneelast sind Flachdächer und weit gespannte Decken besonders gefährdet.
  • Dachstuhl und Dachhaut sollten durch zusätzliche Befestigungen gegen Abheben bei Orkanböen gesichert werden
  • Bei geneigten Dächern sollten Windrispen in kreuzweiser Anordnung angebracht werden.

Garten oder Außenanlage

  • Bei Bäumen in Hausnähe sollte daran gedacht werden, dass diese bei einem Sturm umstürzen oder größere Äste das Haus beschädigen können.
  • Hierfür sind Sicherungsmaßnahmen dringend angeraten, umsturzgefährdete Bäume sollten entfernt werden.
  • Markisen und Überdachungen sind gegen Stürme zu sichern.
  • Bewegliche Gegenstände (zum Beispiel Gartenmöbel, Sonnenschirme, Mülltonnen, Trampoline, Fahrräder) sollten bei einem Sturm gesichert untergestellt werden.

Abwasser

  • Rückstauverschlüsse bzw. Rückstauklappen in Abwasserleitungen bieten Schutz vor Rückstauschäden. Diese sollten regelmäßig auf einwandfreie Funktion kontrolliert werden.
  • Mit einer Hebeanlage kann Abwasser aus tiefer gelegenen Geschossen entsorgt werden; diese Leitungen müssen deutlich oberhalb des Rückstauniveaus geführt werden.
  • Eine leistungsfähige Tauchpumpe ermöglicht in Verbindung mit einem Pumpensumpf das Abpumpen eventuell eingedrungenen Wassers. Pumpensümpfe sollten an mehreren Stellen in überflutungsgefährdeten Geschossen und in Ausgangsnähe eingeplant werden.
  • Fliesenbeläge und wasserfeste Bau- und Dämmmaterialen in den Untergeschossen ermöglichen eine effektive Entsorgung von Wasser und Schlammrückständen, sollte es zu einer Überschwemmung kommen. 

Elektroversorgung

  • Die Elektroanlage sollte hinsichtlich des Schutzes vor Überspannungen und auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, früher FI-Sicherung) kontrolliert und ergänzt werden.
  • Ist der Blitzschutz des Hauses ausreichend ausgelegt? Für gefährdete Geschosse empfiehlt es sich komplett getrennte Stromkreise zu installieren, die bei Bedarf vollständig stromlos geschaltet werden können.
  • Zählerkästen und Hausanschluss etc. sollten überflutungssicher angelegt sein.
  • Wer in einem Überflutungsgebiet wohnt, sollte sich überlegen, ein leistungsstarkes, kleines Notstromaggregat für den Betrieb einer Tauchpumpe anzuschaffen.

Heizung

  • Tankanlagen im Haus und im Außenbereich sollten gegen Aufschwimmen gesichert sein.
  • Der Betrieb der kompletten Heizungsanlage sollte im Idealfall auch über Notstrom funktionieren.
  • Die Heizungsanlage selbst sollte auch gegen Überflutungen gesichert werden.

 

Quelle: www.bbk.bund.de

Ernährungsnotfallvorsorge (ENV)

Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)

Die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland ist im Normalfall mit Nahrungsmitteln und Getränken gewährleistet. Jedoch kann durch außergewöhnliche Umstände die Nahrungsmittelversorgung gefährdet sein. Für diesen speziellen Fall wurde durch die Bundesregierung in den sechziger Jahren erstmals der gesetzliche Rahmen (Notstandsgesetzgebung) geschaffen, um eine Versorgung unter außergewöhnlichen Umständen zu ermöglichen.

Hintergrund waren sowohl militärische Risiken, später sind auch andere Gefahren bewusst geworden. Als Beispiel ist das Reaktorunglück von Tschernobyl zu nennen.

Die heutige Planung der Notversorgung der Bevölkerung wird auf folgender Grundlage geregelt: „Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise“ (Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetz (ESVG) vom 04.04.2017).

Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde im August 2016 vom Kabinett beschlossen. Sie ist die Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung. Damit bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts.

Gegenstand der Konzeption ist die künftige Ausgestaltung der vier Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung:

  1. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  2. Zivilschutz
  3. (Not-) Versorgung der Bevölkerung
  4. Unterstützung der Streitkräfte

Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben, die sich an den jeweiligen Fähigkeiten orientieren. Gleichzeitig bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts, die auf Grundlage einer Reihe von Fach- und Rahmenkonzepten präzisiert und umgesetzt werden.