Bürgerbegehren Komplexobjekt Büßleben

Entwurfsplanung Komplexobjekt Eiche / Platz der Jugend in Büßleben bildet die Grundlagen

Mit der Drucksache (DS 1343/21) wurde 2021 die Entwurfsplanung zum Komplexobjekt Eiche/Platz der Jugend in Büßleben bestätigt. Dies bildet die Grundlagen für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.

Die Planung beinhaltet den Anschluss einiger Gebäude an das Kanalsystem, barrierefreie Haltestellen durch die Verlagerung der Bushalte- und Wendestelle und den Ausbau der öffentlichen Flächen, in der Dorfmitte zum Treffen und für Dorffeste.

Zusammen mit dem Ortsteilrat Büßleben wurden für die einzelnen Abschnitte folgende Funktionen
herausgearbeitet:

  • Platz Eiche 2: Herstellung von 4 Parkstellflächen und 1 Baumstandort
  • Platz der Jugend: Schaffung der Möglichkeit zur Aufstellung von Festzelten, d.h. Fahrbahn, Gehbahn und Parkstellflächen ohne Höhenversatz (max. 3 cm, Bordanlagen für Entwässerung), Schaffung von Sitzmöglichkeiten, Anordnung einer Baumhülse, Berücksichtigung eines Standorts für eine Bücherzelle, Aufstellmöglichkeit für Fahrbibliothek und fliegende Händler, Baumreihe entlang des Peterbachs
  • Platz Am Peterbach: Erhalt der Grünfläche, Pflanzung weiterer Bäume
Lageplan

DS 1343_21 Lageplan

Dateigröße: 4.0 MB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: PDF

Lageplan Büßleben

Bürgerinitiative Tanzlinde Büßleben

Die Bürgerinitiative Tanzlinde Büßleben ist mit der beschlossen Entwurfsplanung nicht einverstanden und hat aus diesem Grund mit Antrag vom 12.02.2022 ein Bürgerbegehren eingereicht.

Informationen zum beantragten Bürgerbegehren

Die Bürgerinitiative Tanzlinde Büßleben, vertreten durch die Vertrauensperson Herr Michael Grolm, stellte einen Antrag auf ein Bürgerbegehren „Bewusst nachhaltige und praktisch-ästhetische Gestaltung der Dorfmitte Büßleben“.

Wortlaut des Bürgerbegehrens:

Sind Sie dafür, dass im Rahmen der Kanalarbeiten und Planung des Begleitgrüns in der Ortslage Büßleben eine bewusst nachhaltige und praktisch-ästhetische Freiflächengestaltung der Dorfmitte erfolgt, die sich an nachfolgenden Forderungen orientiert:

  • Pflanzung einer Tanzlinde auf dem Platz „Am Peterbach“,
  • Festlegung eines Standortes für eine mögliche spätere Errichtung eines Backhauses (als Versorgerstation mit Grill, Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss),
  • Anlage von Schotterrasen auf dem Platz „Am Peterbach“ und Prüfung für Anlage am „Platz der Jugend“,
  • Mitentscheidung der Tanzlinden-Initiative bei der Standort -, sowie der Arten- und Sortenwahl der zu pflanzenden Gewächse,
  • Prüfung bzgl. der Änderungsmöglichkeit der Lage und Anzahl der Parkplätze.

Begründung der Bürgerinitiative Tanzlinde zum Bürgerbegehren:

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte den Status eines Beschlusses des Ortsteilrates. Nach §  45 Abs. 5 ThürKO muss der Stadtrat bzw. der zuständige beschließende Ausschuss die Umsetzung dieses Beschlusses, auch wenn er durch einen Bürgerentscheid zustande kam, innerhalb von drei Monaten prüfen. Der zuständige Stadtratsausschuss hat bisher erklärt, dass Entscheidungen zur Freiflächen­gestaltung im Ortsteil getroffenen werden sollen und der Ausschuss diese Entscheidungen akzeptiert.

Die Forderungen zur Freiflächengestaltung begründen sich wie folgt:

  • Pflanzung Tanzlinde: Wirkt identitätsstiftend und verbindend innerhalb der Dorfgemeinschaft. Erhalt/ Wiederbelebung einer alten Thüringer Kultur. Die „Erziehung“ einer Tanzlinde benötigt spezielles Fachwissen, welches durch entsprechende Fachkräfte vor Ort kostenlos zur Verfügung steht. Damit bietet sich eine wunderbare Chance.
  • Backhaus: Zentrale Möglichkeit für alle Vereine und Bewohner Büßlebens zur Gestaltung von Festen. Dessen Planung muss bereits jetzt mitgedacht werden, um eine spätere Umsetzung zu ermöglichen.
  • Schotterrasen: Wirkt optisch wie eine Parkgrünfläche und ist ebenso pflegeleicht. Äußerst praktisch: bei jeder Wetterlage gut nutz-/begehbare Freifläche. Ist bestens geeignet, um Veranstaltungen durchzuführen, ebenso geeignet für das Aufstellen eines Festzeltes.
  • Standort-, Arten-  und Sortenwahl: Heimische Obstkultur mitten in der Dorfmitte wieder greifbar und bewusst machen, Wertschätzung und Interesse wecken. Bunte Vielfalt erfahren können, Teilen von Erträgen. Bäume im äußeren Bereich anordnen, um die beiden Plätze „Am Peterbach“ und „Platz der Jugend“ visuell als einheitlichen Platz erscheinen zu lassen.
  • Parkplätze: Optik der Parkplätze gestalterisch so planen, dass sie möglichst im Grünen „verschwinden“ Erhöhung der Anzahl der bisher geplanten Parkplätze für Anwohner und verschiedene Anlässe (z.B. Veranstaltungen im Pfarrhof) sorgt für komfortablere Parksituation und verhindert Stresssituationen

Zusatzkosten entstehen nicht, da die Kosten für die begehrten Änderungen bei der Freiflächengestaltung innerhalb des Gesamtbudget der bisher geplanten Umsetzung liegen.

Verlauf des Bürgerbegehrens hin zum Bürgerentscheid

Nach Prüfung des Antrags wurde dieser mit Bescheid vom 09.03.2022, zugestellt am 11.03.2022, für zulässig erklärt.

Im Zeitraum vom 25.04.2022 bis 25.08.2022 wurden die erforderlichen 73 gültigen Unterstützungsunterschriften gesammelt. Damit wurden die Anforderungen zum Zustandekommen eines Bürgerbegehrens nach Maßgabe des §16 Abs. 2 ThürEBBG i. V. m. §14 Abs. 2 ThürEBBG erfüllt.

Ablehnung des Bürgerbegehrens und Begründung

Am 28.09.2022 hat der Stadtrat gemäß Drucksache 1557/22 das Zustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt. Am 14.12.2022 erfolgte die abschließende Behandlung des Bürgerbegehrens im Stadtrat. Dieser lehnte die Forderung des Bürgerbegehren ab, somit kommt es zu einem Bürgerentscheid. Die Gründe bzw. Positionen des Stadtrates, sowie Stellungnahmen der Stadtverwaltung können der Drucksache 2038/22 entnommen werden.

Wichtigste Eckpunkte

Die formulierten Forderungen im Bürgerbegehren unterliegen den örtlichen Gegebenheiten, bautechnischen Zwängen, gartenbaulichen und pflegerischen Erfordernissen sowie haushalterischen Abhängigkeiten.  Im Ergebnis können aus Sicht der Verwaltung die verlangten Maßnahmen in der von der Bürgerinitiative (BI) vorgeschlagenen Art und Weise nicht umgesetzt werden.

Tanzlinde:

  • es entsteht ein jahrzehntelanger zeitlicher und kostenintensiver Mehraufwand
  • haftungsrechtliche Konsequenzen, Sicherung der Tanzlinde
  • es können weniger Bäume gepflanzt werden, da das Umfeld frei bleiben muss

Backhaus:

  • Platzverhältnisse für ein Backhaus mit bestehenden und geplanter Baumbestand nicht ausreichend
  • Hitzeentwicklung des Backhauses schädlich für Baumbestand
  • Hausanschlüsse für das Backhaus verursacht Kosten sowie
  • es würden monatliche Gebühren anfallen, die vom Grundstückseigentümer und Nutzer zu tragen sind
  • geplanter Wasseranschluss kann aus hygienischen Gründen nicht vorverlegt werden und ist nur durch Wiederaufgrabung fertiggestellter Oberflächen realisierbar

Schotterrasenfläche:

  • Schotterrasenflächen ist nicht mit der Qualität von Grünflächen zu vergleichen
  • bildet keinen ästhetischen Anblick und ist nicht als Lebensraum für Insekten und Kleinstlebewesen geeignet

Arten- und Sortenauswahl der zu pflanzender Gehölze:

  • kann mit der BI besprochen und vorgestellt werden, Anpflanzung von z.B. essbaren Sträuchern oder Beerenobst ist jedoch sehr kurzlebig und im öffentlichen Raum nicht zielführend
  • regelmäßige gärtnerische Pflege führt zu Mehraufwand

Stellplätzen:

  • Durch die Erhöhung der Anzahl von Stellplätzen entfallen Vegetationsflächen
  • Keine nachhaltige Gestaltung

 

Aktualisierte Stellungnahme Tiefbau- und Verkehrsamt:

In der Stellungnahme DS2038/22 hat die Verwaltung die Auswirkungen auf den Fortgang und die Kostenentwicklung der seitens des Bürgerbegehrens eingebrachten Gestaltung des Straßenraumes beschrieben (Verzögerung der Baumaßnahme, deutliche Mehrkosten), sofern der Vorschlag der Bürgerinitiative (skizzenhafter Lageplan) zur geänderten Lage und Anzahl der Parkplätze ohne weitere Änderungen (also deckungsgleich) umgesetzt werden soll. Die Bürgerinitiative hat diese Punkte jedoch als Prüfauftrag formuliert.

Dies bedeutet, dass das aktuelle Bauvorhaben fortgesetzt wird und darüber hinaus keine relevanten Mehrkosten entstehen, die mit dieser Entscheidung in Zusammenhang stehen. Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Auswirkungen zur Gestaltung des Straßenraums.

Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid ist innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Die Abstimmung zum Bürgerentscheid erfolgt am 19.03.2023 Folgendes Begehren wird zur Abstimmung gestellt.

„Sind Sie dafür, dass im Rahmen der Kanalarbeiten und Planung des Begleitgrüns in der Ortslage Büßleben eine bewusst nachhaltige und praktisch-ästhetische Freiflächengestaltung der Dorfmitte erfolgt, die sich an nachfolgenden Forderungen orientiert:

  • Pflanzung einer Tanzlinde auf dem Platz, „Am Peterbach“,
  • Festlegung eines Standortes für eine mögliche spätere Errichtung eines Backhauses (als Versorgerstation mit Grill, Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss),
  • Anlage von Schotterrasen auf dem Platz, „Am Peterbach“ und Prüfung für Anlage am ,,Platz der Jugend“,
  • Mitentscheidung der Tanzlinden-Initiative bei der Standort-, sowie der Arten- und Sortenwahl der zu pflanzenden Gewächse,
  • Prüfung bzgl. der Änderungsmöglichkeit der Lage und Anzahl der Parkplätze