Nahverkehrsplan 2020 bis 2024

Durch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Abteilung Verkehrsplanung wurde der "Nahverkehrsplan 2020 bis 2024" erarbeitet. Dieser wurde am 01.07.2020 mit der Drucksache 0193/20 durch den Stadtrat beschlossen.

Bild: Titelbild Nahverkehrsplan 2020 bis 2024 Bild: © Stadtverwaltung Erfurt

Gemäß Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) § 5 ff. ist die Landeshauptstadt Erfurt als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) alle fünf Jahre zur Aufstellung eines Nahverkehrsplanes verpflichtet. In diesem sind Aussagen zu Entwicklung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt zu treffen. Das Vorliegen eines bestätigten Nahverkehrsplanes ist die Voraussetzung für den Erhalt von Zuwendungen des Landes für eine bedarfsgerechte Verkehrsbedienung sowie Investitionen.

Der Nahverkehrsplan 2020 – 2024 baut auf den bisherigen Erfurter Nahverkehrsplänen auf und schreibt diese unter Beachtung der Anforderungen

  • aus wachsender Stadt,
  • durch steigende Schülerzahlen und Aufhebung der Schuleinzugsbereiche sowie
  • von Klima- und Umweltschutz

bedarfsgerecht fort. Die gestiegenen und auch prognostisch weiter steigenden Fahrgastzahlen sowie die notwendige ÖPNV-Erschließung neuer Stadtentwicklungsgebiete führen vor allem im Busbereich zu Erweiterungen des Leistungsumfanges der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG).

Die bewährten Angebotsvorgaben, aus denen die EVAG die Fahrpläne entwickelt, werden für alle Stadt- und Ortsteile beibehalten. Es sind als Vorgabe folgende Verbesserungen im Angebot vorgesehen:

  • Angebotsverdichtung in der Hauptverkehrszeit auf dem Nordabschnitt der Linie 9 zwischen Hauptbahnhof und Nordbahnhof auf einen 7,5-Minuten-Takt (bisher 10-Minuten-Takt).
  • Wiedereinführung von Samstagsangeboten in allen kleinen Ortsteilen und Siedlungen
  • je eine Fahrt an Freitagen, Samstagen / vor Feiertagen in alle kleine Ortsteile / Siedlungen im Zeitraum 22:00 – 24:00 Uhr

Die im Personenverkehrsgesetz formulierte Zielstellung eines vollständig barrierefreien ÖPNV zum 01.01.2022 kann im Zeitraum des Nahverkehrsplans außer bei den Bushaltestellen im Wesentlichen umgesetzt werden. Bei den Bushaltestellen können aus finanziellen und kapazitativen Gründen jährlich nur drei Standorte barrierefrei ausgebaut werden. Deshalb wurden die im Gesetz geforderten Ausnahmen formuliert, außerdem kann bei den Bushaltestellen auf die Nutzung der fahrerbedienten Klapprampen verwiesen werden.

Der Nahverkehrsplan berücksichtigt weiterhin die Ergebnisse des die regionalen Verkehrsverbindungen betrachtenden Rahmenplans Verkehrsverbund Mittelthüringen 2019 – 2023.

Während der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes fand ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt. Vertreter aller Stadtratsfraktionen, der EVAG, von Ämtern der Stadtverwaltung, des Seniorenbeirates (nur Workshop 2) sowie die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und alle Ortsteilbürgermeister wurden dazu am 16.04.19 und 04.09.19 zu Workshops eingeladen. Die Ergebnisse dieser Workshops sind in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes eingeflossen.

Die Erarbeitung erfolgte unter Einbeziehung der EVAG. Die vorgeschriebenen Abstimmungen mit benachbarten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wurde durchgeführt.