Elektromobilität

Elektromobilität ist ein sehr aktuelles Thema auf unterschiedlichen Ebenen und Bereichen. Die Elektromobilität wird das Leben in den Städten verändern, die Lebensqualität in den Städten verbessern und neue Tätigkeits- und Kompetenzfelder in den Unternehmen schaffen. Die Verwaltung möchte diese Entwicklung begleiten und durch die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen am Standort Erfurt unterstützen.

Ein Elektroauto wird aufgeladen, im Fokus steht die Autoklappe mit eingestecktem Kabel.
Foto: © Bjoern Wylezich/Fotolia

Handlungsrichtlinie Ladeinfrastrukturkonzept

Ladesäule auf dem Parkplatz Rosengasse
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Landeshauptstadt Erfurt legt mit der Handlungsrichtlinie die Rahmenbedingungen für die Standortauswahl, die Größe der Ladeinfrastruktur und die Standards bezüglich der Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder im öffentlichen Raum fest.

Ziel dieser Handlungsrichtlinie ist soweit möglich, eine Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit der öffentlichen Ladepunkte zu erreichen. Daher wird empfohlen die Handlungsrichtlinie auch im halböffentlichen und privaten Bereich anzuwenden (Beispiel private Parkplätze und Parkhäuser).

Antragsstellung zur Installation von Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum

1. Einleitung und Hintergrund

Die Landeshauptstadt Erfurt unterstützt die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Entsprechend des Ladeinfrastrukturkonzeptes der Landeshauptstadt Erfurt wird ein Großteil der öffentlich nutzbaren Ladepunkte auf privaten Flächen wie Kundenparkplätzen, an Freizeiteinrichtungen und in Parkhäusern abgedeckt. Ergänzend dazu werden durch die Stadt Erfurt Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt, welche in dem Ladeinfrastrukturkonzept benannt sind, durch sinnvolle Standorte ergänzt werden können und entsprechend der „Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und –fahrräder“ zu gestalten sind.

Um die Vergabe der Flächen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten wurde folgendes Genehmigungsverfahren entwickelt.

2. Antragstellung eines Standortes im öffentlichen Raum

Im Ladeinfrastrukturkonzept werden Standorte für Ladesäulen auf öffentlich gewidmeten Flächen im Bereich von Mobilitätsstationen, auf Park-and-Ride-Anlagen, in Großwohnsiedlungen und den Ortschaften sowie auf öffentlichen Parkplätzen vor allem in der Innenstadt empfohlen. Diese Standorte können insbesondere in Wohngebieten, in denen kaum private Stellplätze vorhanden sind, nach Abstimmung mit der Verwaltung und unter Beachtung der „Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und –fahrräder“ durch weitere Standorte ergänzt werden.

Für die Stadtteile wurde folgender Bedarf an Ladepunkten ermittelt:

Der Bedarf für 2030 wird sich aufteilen auf Ladepunkte im halböffentlichen und im öffentlichen Bereich. Außerhalb der im Ladeinfrastrukturkonzept definierter Standorte, werden Anträge der Betreiber für den öffentlichen Straßenraum nur bewilligt, solange der Bedarf in der Maximalvariante nicht mehr als

  • 60% in den städtischen Gebieten
  • 80% in den Plattenbaugebieten und dörflichen Gebieten

erreicht. Eine Ausnahme stellt der städtische Stadtteil Altstadt dar, in dem auch für Besucher Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden sollen und damit ein Anteil von 50% des Bedarfs der Maximalvariant möglich ist.

Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:

2.1 Voranfrage

Der Betreiber reicht für jeden Standort einzeln eine formlose Voranfrage beim Tiefbau- und Verkehrsamt Abteilung Straße/Brücke ein, welche folgende Unterlagen enthält:

  • Angaben zum Antragsteller (Adresse bzw. Firmensitz, Ansprechpartner, Telefonnummer, E‑Mail‑Adresse)
  • Gegenstand der Anfrage mit Angabe des Standorts (genaue Bezeichnung Straßenname mit Zusatz vor Hausnummer)
  • Lageplan und Skizze des zukünftigen Standortes mit Anordnung der E‑Ladeparkplätze; Foto der Örtlichkeit
  • Technische Angaben zum Typ / Art der vorgesehenen Ladesäule inkl. Design der Ladesäule

Der Antragsteller muss versichern, dass die beantragten Ladepunkte im Falle eines Zuschlages auch realisiert und betrieben werden. Reine „Platzhalter-Bewerbungen“ ohne Chance auf Realisierung sind nicht zulässig.

Es gilt das Prioritätsprinzip: Die Anträge werden nach dem zeitlichen Eingang (Datum des Poststempels inkl. Eingangsstempel bzw. Datumsangabe bei E-Mails) der Unterlagen geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen vergeben.

Der Standort wird entsprechend des Ladeinfrastrukturkonzeptes sowie der „Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und –fahrräder“ beurteilt und dem Antragsteller der Standort bestätigt, abgelehnt oder eine Alternative im Umkreis vorgeschlagen. Da es sich hierbei um eine grobe Vorprüfung handelt, kann die Detailabstimmung im weiteren Verfahren dennoch zu einer Ablehnung des Standortes führen.

2.2 Antragstellung

Bei positiver Vorprüfung kann der Investor für jeden Standort einzeln einen offiziellen Sondernutzungsantrag beim Tiefbau- und Verkehrsamt der Landeshauptstadt Erfurt stellen. Dies ist auch ohne eine separate Voranfrage möglich.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Sondernutzungsantrag
  • Antragsteller (Wohnadresse bzw. Firmensitz, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail‑Adresse)
  • Gegenstand der Anfrage mit Angabe des Standorts (genaue Bezeichnung Straßenname mit Zusatz vor Hausnummer)
  • Lageplan und Skizze des zukünftigen Standortes mit Anordnung der E Ladeparkplätze; Foto der Örtlichkeit
  • Nachweis der Netzanschlussmöglichkeiten bzw. einer Abstimmung mit dem Energieversorger inkl. Leitungsplan (vorgesehener Anschlusspunkt Energieeinspeisung, Kabeltrasse). Es ist noch kein Netzanschlussvertrag notwendig.
  • Technische Angaben zum Typ / Art der vorgesehenen Ladesäule inkl. Design der Ladesäule
  • Verkehrszeichenplan (Beschilderung, ggf. Fahrbahnmarkierung)

Dieser Antrag wird mit den zuständigen Ämtern abgestimmt.

Die Sondernutzungsgenehmigung gilt für eine Laufzeit von 15 Jahren. Nach ihrem Ablauf ist eine Verlängerung zu beantragen. Sondernutzungsgebühren sind entsprechend der aktuellen Sondernutzungsgebührensatzung zu entrichten.

Link zum Geoportal

Kontakt zum Tiefbau- und Verkehrsamt Abteilung Sondernutzung/Koordinierung

Kontakt zum Tiefbau- und Verkehrsamt Abteilung Straßenaufsicht und -unterhaltung

Bestand an öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen in Erfurt

Foto: Öffentliche Ladesäule der Stadtwerke Erfurt Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

In den vergangenen Jahren wurde die Ladeinfrastruktur in Erfurt kontinuierlich ausgebaut. Im öffentlichen Straßenraum konnten einige Standorte vor allem 2016/2017 realisiert werden. Diese werden durch zahlreiche private aber öffentlich nutzbare Ladepunkte, insbesondere an Autohäusern oder Einkaufsmärkten, ergänzt. Im Dezember 2023 standen 269 Ladepunkte zur Verfügung. Die Standorte können über verschiedene Internetseiten und APPs abgerufen werden.

Die Beantragung für weitere öffentliche Ladepunkte liegen bereits vor und werden 2024 realisiert.

Das Diagramm zeigt die Anzahl der in Erfurt gemeldeten Pkw und Nutzfahrzeuge nach Antriebsart. Quelle: KBA
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Von den am 01.01.2023 in Erfurt gemeldeten 110.495 Pkw und Nutzfahrzeugen besaßen

  • 64.633 Fahrzeuge einen Benzin-Antrieb
  • 38.550 Fahrzeuge einen Diesel-Antrieb
  • 1.636 Fahrzeuge einen Elektroantrieb
  • 1.557 Fahrzeuge einen Plug-in-Hybrid-Antrieb
  • 3.329 Fahrzeuge einen Hybrid-Antrieb und
  • 790 Fahrzeuge sonstige Antriebe

E-Carsharing-Fahrzeuge

Foto: E-Carsharing am Standort Eichenstraße Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Der Hauptanbieter an Carsharing-Fahrzeugen ist in Erfurt teilAuto. Unter anderem werden am Hirschgarten auf dem Parkplatz Eichenstraße zwei E-Fahrzeuge zur Carsharing-Nutzung bereitgestellt.

E-Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung und in Erfurt

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Stadtverwaltung Erfurt nutzt derzeit (Stand Mai 2021) folgende Elektro-Fahrzeug-Flotte:

  • 14 E-Pkw (drei zusätzliche werden bis 07/2021 angeschafft) und ein Hybrid-Fahrzeug, die über die Verwaltungsstandorte verteilt sind
  • 2 E-Transporter
  • 22 E-Bikes, welche ebenfalls über die Verwaltungsstandorte verteilt sind
  • 2 E-Lastenräder, welche vom Garten- und Friedhofsamt auf dem Hauptfriedhof und in der Nördlichen Geraaue genutzt werden