Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheines für die Erst- oder Nachuntersuchung kann erfolgen durch
- persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Sorgeberechtigten
- formlos schriftlich
Bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des ersten Jahres ist vom neuen Arbeitgeber das Untersuchungsergebnis beim bisherigen Arbeitgeber anzufordern.
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- ggf. Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde. Hat der Jugendliche kein Dokument, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
- für Nachuntersuchung: Anforderungsschreiben des Arbeitgebers
Bei schriftlicher Beantragung:
- Kopien der Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und sofern vorhanden des Auszubildenden
- formloser schriftlicher Antrag
- Mitteilung zum Ausbildungsbeginn
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
- für Nachuntersuchung: Anforderungsschreiben des Arbeitgebers
- Ahndung von aktivem Betteln
- Ahndung von Verstößen gegen die Sperrbezirksverordnung
- Ahndung von Wildwuchs
- Anzeigenaufnahme auf der Grundlage der Stadtordnung beim Verstoß gegen Leinenpflicht, Hundekotbeseitigung etc.
- Anzeigenaufnahme bei störendem Verhalten
- Aufnahme und Weiterleitung von Schadensmeldungen an die zuständigen Versicherungen
- Ausgabe Antragsformulare und Annahme von Anträgen
- Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen
- Beseitigung verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge
- Brunnenunterhaltung
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Erlass von Verfügungen zur Baueinstellung, Beseitigung baulicher Anlagen, Anordnung zur Gefahrenbeseitigung
- Hunde
- Infektionsschutz
- Information zu den Schiedsstellen
- Kampfmittelbeseitigung
- Kontrollen zur Einhaltung der Stadtordnung, gewerblicher Vorschriften
- Koordinierung des "Kriminalpräventiven Rates"
- Lärmbelästigung
- Maßnahmen zur Sicherung von frei zugänglichen Grundstücken/Gebäuden durch Verkehrssicherungspflichten
- Medizinalaufsicht/Medizinalregister
- Ordnungswidrigkeitenanzeige für die Fischereiaufseher
- Ordnungswidrigkeitenanzeige ruhender Verkehr
- Ruhender Verkehr-Abschleppen
- Spielplatzkontrolle und -wartung
- Straßenreinigung
- Überwachung von Gefahrstoffen
- Vereine - Ausländer und ausländische Vereine
- Verwaltung von Fundsachen
- Winterdienst