Satzung: 23.11.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Die Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt bezweckt, die Altstadt von Erfurt als größtem Flächendenkmal Mitteldeutschlands nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu erhalten, sie den Ansprüchen ihrer Bürger zu reaktivieren und die Eigenart des Stadtbildes zu bewahren.
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Satzung: 04.08.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Weimarische Straße (EFS 034)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 15.06.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt von Erfurt aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt bedarf der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt der Genehmigung.
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Satzung: 03.06.1992 00:00
Kategorie: Immobilien, Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Freizeitpark Schöntal" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Ringelbergsiedlung" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 11.03.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 08.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Schmira (SCH 014)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 06.01.1992 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bernauer Straße" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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