Verordnung: 29.10.1999 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Egstedt, Rohda, Ermstedt und Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile haben die Bezeichnungen: Lohfinkensee, Feuchtwiesen und Kleingewässer am Strohbergtümpel, Ermstedter Holz, Dorfstattwiese und Feuchtwiese Schwansee. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen.
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Verordnung: 29.10.1999 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Salomonsborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 29.10.1999 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Schmira werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 29.10.1999 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Findlinge und Geotope, wie geologische Aufschlüsse, Karsterscheinungen und Quellen sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, typische geologische Formationen des Gebietes zu dokumentieren, geologische Besonderheiten zu erhalten, die flächigen geologischen Naturdenkmale als Strukturelemente der Landschaft und Lebensraum gefährdeter Tiere und Pflanzen, insbesondere unter den Flechten, Moosen, Insekten und Vögeln zu sichern und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.
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Verordnung: 19.08.1999 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Niedernissa, Töttleben, Kerspleben, Stotternheim und Tiefthal sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Landschaftsbestandteile Hahnberg, Großer und Kleiner Katzenberg, Galgenhügel und Kippelhorn. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen und die Lebensstätte gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und zu erhalten.
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Richtlinie: 11.03.1999 09:09
Kategorie: Ökologie, Grundlagen, Umwelt
Die Förderrichtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes in Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes.
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Satzung: 30.11.1998 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Umwelt
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
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Verordnung: 25.07.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. Elemente der naturnahen Kulturlandschaft mit einem Hohlweg und alten Obstbäumen sowie Ackerrainen zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 11.07.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. eine der letzten größeren zusammenhängenden Flächen mit historisch entstandenem typischen Landschaftsbild im nordwestlichen Vorfeld der Stadt Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 11.07.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen im Bereich des frühgeschichtlichen Bodendenkmales Blosenburg als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den Bereich und das Umfeld des kulturhistorischen Bodendenkmales in seiner vorhandenen Form zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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