Satzung zur Aufhebung der Satzung des Denkmalbeirates Stadt Erfurt vom 15.07.2005, in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.08.2007, vom 1. November 2010
Gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz soll die untere Denkmalschutzbehörde einen sachverständigen, weisungsunabhängigen Beirat berufen, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.