Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt

09.10.2024 00:00

Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.

Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF)

01.01.2024 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen

Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt

20.03.2015 11:03

Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.

Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt

17.05.1999 00:00

Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Schülerbefragungen

22.08.2020 00:00

Mit Hilfe der Satzung soll es möglich sein, Schülerinnen und Schüler der Schulen der Landeshauptstadt Erfurt sowie deren Personensorgeberechtigte zu befragen. Mit den Befragungen soll ein wirklichkeitsgetreues Bild über die Bildungslandschaft und schulische Situation gewonnen werden. Die Ergebnisse hieraus sollen in die entsprechenden Planungen mit einfließen.

Gewährung von Förderungen aus Mitteln der Stadtverwaltung Erfurt für Projekte und Maßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung durchgeführt werden. Förderrichtlinie (FördRL16)

18.04.2014 00:00

Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.

Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Jugendhilfezentrum Aster"

19.01.2007 11:26

Das "Jugendhilfezentrum Aster" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung gemäß in Form von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Für die Benutzung des "Jugendhilfezentrums Aster" werden privatrechtliche Entgelte erhoben.


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