Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume und Baumgruppen, sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, markante landschaftsprägende bzw. stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen zu schützen, auf Grund ihres Alters oder ihrer Ästhetik wertvolle Bäume, insbesondere Vertreter seltener Arten, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu erhalten, Bäume als Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten und Bäume mit kulturhistorischer Bedeutung zu bewahren.

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Pfaffenlehne"

29.10.1999 00:00

In der Gemarkung Bindersleben und Schmira sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. einen entsprechend vielfältiger historischer Nutzungsarten entstandenen Agrarraum mit einer hohen Biotopvielfalt am westlichen Stadtrand von Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In den Gemarkungen Egstedt, Rohda, Ermstedt und Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile haben die Bezeichnungen: Lohfinkensee, Feuchtwiesen und Kleingewässer am Strohbergtümpel, Ermstedter Holz, Dorfstattwiese und Feuchtwiese Schwansee. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Findlinge und Geotope, wie geologische Aufschlüsse, Karsterscheinungen und Quellen sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, typische geologische Formationen des Gebietes zu dokumentieren, geologische Besonderheiten zu erhalten, die flächigen geologischen Naturdenkmale als Strukturelemente der Landschaft und Lebensraum gefährdeter Tiere und Pflanzen, insbesondere unter den Flechten, Moosen, Insekten und Vögeln zu sichern und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Komplexobjekt Regierungsstraße TbA-Objekt-Nr. 66-0109

29.10.1999 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.

Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

19.08.1999 00:00

In den Gemarkungen Niedernissa, Töttleben, Kerspleben, Stotternheim und Tiefthal sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Landschaftsbestandteile Hahnberg, Großer und Kleiner Katzenberg, Galgenhügel und Kippelhorn. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen und die Lebensstätte gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und zu erhalten.


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