Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena Erfurt wird als Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen (Eigenbetrieb) geführt.
Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
Die Entwässerungssatzung regelt die Art der Abwasserentsorgung als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Erfurt und die Aufgaben der Träger der Abwasserentsorgung.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.