Satzungen

Übersicht

Satzung zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Erfurt

29.02.2024 00:01

Die Landeshauptstadt Erfurt ist Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler sowie für Schüler an überregionalen Schulen und Spezialschulen und –klassen. Bei einem bestehenden Anspruch nach § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz hat die Landeshauptstadt Erfurt die Pflicht die Schüler auf dem Schulweg zu befördern oder die notwendigen Beförderungsaufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Im Rahmen dieser Satzung werden das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen geregelt. Hiervon umfasst sind die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.

Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)

01.01.2018 00:00

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten sowie die Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen.

Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt

20.03.2015 11:03

Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.

Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt

17.02.2017 00:00

Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.

Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt

17.05.1999 00:00

Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Schülerbefragungen

22.08.2020 00:00

Mit Hilfe der Satzung soll es möglich sein, Schülerinnen und Schüler der Schulen der Landeshauptstadt Erfurt sowie deren Personensorgeberechtigte zu befragen. Mit den Befragungen soll ein wirklichkeitsgetreues Bild über die Bildungslandschaft und schulische Situation gewonnen werden. Die Ergebnisse hieraus sollen in die entsprechenden Planungen mit einfließen.

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Erfurt

02.08.2016 10:58

Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.

Gebührensatzung der Schülerakademie/Erfurter Malschule - GebSchülerakMalschulSEF

21.06.2019 00:00

Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung)

19.08.2017 00:00

Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die vorübergehende Unterbringung obdachloser Menschen, die sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geeignete Unterkunft zu beschaffen bzw. zu erhalten.


1 - 10 von 20

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1