Verordnungen

Übersicht

Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

22.06.1996 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen in der Gemarkung Bischleben als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Gebiete erhalten die Bezeichnung "Kalkhügel und Fasanenjagdgebiet" bzw. "Flattighölzchen und Augustaburg". Ziel ist es 1. im Gebiet vorhandene hohe Artenvielfalt bei Höheren Pflanzen, Käfern, Tagfaltern, Heuschrecken, Libellen, Mollusken, Amphibien und Vögeln zu erhalten und zu schützen, 2. den Erhalt einer Reihe von bestandsbedrohten Arten unter den Käfern, Libellen,Mollusken und Amphibien mit Vorkommen von zum Teil regionaler Bedeutung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu sichern, 3. die Entwicklung extensiver Magerrasen-Gesellschaften und regional bedeutender Pflanzengesellschaften der Feuchtbiotope zu fördern, 4. den Erhalt und die Entwicklung von Ackerwildkraut-Gesellschaften zu fördern, 5. die historische Landnutzung und den für Erfurt typischen kleinräumigen Abbau von Baustoffen zu dokumentieren und 6. das Betreiben einer nicht intensiv ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen auf den zu den Schutzgebieten zählenden Pufferflächen zu sichern.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hänge am Drosselberg"

22.03.1996 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Reste typischer Landschaftselemente an nordexponierten Hängen am Rande des Thüringer Beckens, die durch extensive menschliche Nutzung geprägt sind, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

22.03.1996 00:00

Im Erfurter Steigerwald werden Teiche und deren Uferbereiche bzw. deren Randzonen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es die Feuchtgebiete und Standgewässer des Steigerwaldes mit ihrer hohen ökologischen Bedeutung in ihrer heutigen Form zu erhalten und zu entwickeln.

Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

11.03.1996 00:00

Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet: - Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg, - Quellteich mit Silbergraben, - Kellergrund, - Wiese am Wachsenburgblick und - Martinsbusch mit Bachmäander. Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.


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