Verordnung: 10.11.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt und Hochheim wird das Dreienbrunnengebiet als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts, insbesondere die Quellbereiche zu erhalten und regenerieren.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Schwerborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es u. a., den Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald als stark bedrohten Waldtyp zu erhalten und ein Biotop mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz besonders für Bodenbrüter und Greifvögel zu schützen.
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Verordnung: 29.05.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Frienstedt werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen Das Werrchen, Im großen Kuhrieth und Am Rettbachgraben. Ziel ist es u. a. in der ausgeräumten Agrarlandschaft noch vorhandene Flurgehölze in ihrem Bestand zu sichern sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und hierbei insbesondere die Lebensstätten von Vogel- und Amphibienarten zu erhalten.
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