Auch Senioren sind berechtigt für den Wohngeldbezug

01.02.2023 09:45

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Roland Richter, befragt den Amtsleiter des Amtes für Soziales, Toni Schellenberg, zur aktuellen Wohngeldreform.

Foto: Der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Roland Richter (rechts), und Amtsleiter Toni Schellenberg. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Was ist neu bei der Wohngeldreform?

Aufgrund der steigenden Energiekosten hat der Bund mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ab 1. Januar 2023 eine umfängliche Wohngeldreform beschlossen. Die Wohngeld-Plus-Reform besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten. Die Höhe des Wohngeldes wird deutlich angehoben und das Wohngeld wird zukünftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie Klimakomponente enthalten.

Wer profitiert von der Reform des Wohngeldes?

Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes erhalten mehr Menschen in Deutschland Wohngeld. Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte wird sich nahezu verdreifachen. Ende letzten Jahres hatten in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen Anspruch auf Wohngeld. Darunter sind in etwa die Hälfte Rentnerinnen und Rentner. Der Empfängerkreis wird zukünftig auf 2 Millionen Wohngeldhaushalte ausgeweitet – mehr als eine Verdreifachung der Empfängerzahlen. Wenn man also wenig Einkommen hat, dann lohnt es sich, seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen.

Foto: Ein Antrag auf Wohngeld. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Bekommen auch Seniorinnen und Senioren Wohngeld?

Ja, auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen. Insbesondere für Bezieherinnen und Beziehern von Grundrenten ist eine Antragstellung anzuraten, da hierfür entsprechende Freibeträge bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.

Wo und wie beantrage ich Wohngeld?

Die zuständige Behörde für einen Wohngeldantrag in Erfurt ist das Amt für Soziales im Haus der sozialen Dienste (HsD), Juri-Gagarin-Ring 150.

Antragsformulare gibt es auf unserer Internetseite, beim Thüringer Formularservice, im Bürgerservice Soziales im HsD und im Eingangsbereich des HsD im Selbstentnahmeservice wochentags von 8:30 bis 18:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen.

Eine Terminvereinbarung zur persönlichen Abgabe der Antragsunterlagen ist nicht erforderlich. Der Postweg oder Einwurf in den Hausbriefkasten reicht aus.

Hilft mir jemand bei der Antragstellung?

Ja, aufgrund des gestiegenen Informationsbedarfs rund um das Thema Wohngeld haben wir im Amt für Soziales im Haus der Sozialen Dienste einen Beratungsservice Wohngeld eingerichtet. Der Beratungsservice bietet eine Beratung zu allgemeinen Fragen der Antragstellung bei Erstanträgen. Wir helfen hier auch bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Anträge. Sofern bereits Wohngeld bezogen wird und ein Sachverhalt zu klären ist, stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wie bisher zur Verfügung. In diesem Fall bitten wir von Anfragen an den Beratungsservice abzusehen.