Amtsblatt Jahrgang 2003
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2003
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2003
In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume bzw. Baumgruppen und deren Umfeld als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Ziel ist es diese Bäume aufgrund ihres Alters, ihrer kulturhistorischen Bedeutung, ihrer Erscheinung oder ihrer Ästhetik zu erhalten und schützen.
In den Gemarkungen Kühnhausen und Tiefthal werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Flächen erhalten die Bezeichnung "Hühnerbiel". Ziel ist es u. a. den artenreichen Ackerrandstreifen zu erhalten und durch das Betreiben einer extensiv ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen den Randzonen des Gipskeuperhügels zu entwickeln.
Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. (Pächter) hat bei der Stadt Erfurt (Verpächterin) Kleingartenflächen angepachtet, die er als Zwischenpächter an die als gemeinnützig anerkannten Kleingartenvereine (Unterpächter) zur kleingärtnerischen Nutzung gemäß dem Bundeskleingartengesetz weiter verpachten darf. Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 002/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 003/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Beiträge zur Stadtentwicklung - Heft 3
Beiträge zur Stadtentwicklung - Heft 2
Für die Umgestaltung von Vorgärten im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" werden Zuschüsse nach dieser Richtlinie gewährt.