Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Erfurter Sportbetrieb (ESB)
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagentarifordnung - SportanlTarifO)
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.