Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Satzung zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler sowie für Schüler an überregionalen Schulen und Spezialschulen und –klassen. Bei einem bestehenden Anspruch nach § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz hat die Landeshauptstadt Erfurt die Pflicht die Schüler auf dem Schulweg zu befördern oder die notwendigen Beförderungsaufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Im Rahmen dieser Satzung werden das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen geregelt. Hiervon umfasst sind die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.
Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung – BHStSEF)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.
Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStSErf)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt als örtliche Aufwandssteuer eine Zweitwohnungssteuer. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Dies gilt nicht für einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, der seine Nebenwohnung in Erfurt aus beruflichen Gründen hält. Nähere Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrReiGebEF)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.