Cyber-Grooming

Cyber-Grooming – für viele Erwachsene ist der Begriff noch unbekannt. Für Kinder und Jugendliche stellt Cyber-Grooming täglich eine Gefahr in der digitalen Welt dar. Es bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.

Allgemeines

Cyber-Grooming ist der Fachbegriff für unterschiedliche Handlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten. Er bezeichnet das strategische Vorgehen von Tätern und Täterinnen gegenüber Mädchen und Jungen: Sie suchen den Kontakt, gewinnen ihr Vertrauen, manipulieren ihre Wahrnehmung, verstricken sie in Abhängigkeit und sorgen dafür, dass sie sich niemandem anvertrauen.

Diese Handlungen sind als Vorbereitung zu sexuellem Kindesmissbrauch strafbar, auch wenn sie in einem Chatroom erfolgen.

Wenn Täter oder Täterinnen im Internet nach ihren Opfern suchen, nennt man das Cybergrooming: Sie nutzen verschiedene soziale Netzwerke wie beispielsweise Instagram oder Snapchat oder die Chatfunktion von Online-Spielen, um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen.

Risiken Sozialer Medien (RiSoMe) in 3 Minuten

Video: Cyber-Grooming: Risiken Sozialer Medien (RiSoMe) in 3 Minuten © FH Polizei Brandenburg

Fachveranstaltung

Der Kriminalpräventive Rat der Stadt Erfurt hatte gemeinsam mit dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zu einer Fachveranstaltung am 5. März 2020 in den Erfurter Rathausfestsaal eingeladen.

„Cyber-Grooming – Straftäter unterwegs in den Online-Spielen von Minderjährigen“ lautete das Thema des Abends. „Fast 200 Anmeldungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen von Eltern und Großeltern über Lehrer bis hin zu Politikern sind innerhalb von drei Wochen eingegangen“, freute sich Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt, über das rege Interesse.

Die Veranstaltung sieht er als Auftakt und Impulsgeber. „Ziel ist es, möglichst viele Menschen in verschiedenen Rollen und Funktionen zu sensibilisieren und mögliche Handlungsansätze aufzuzeigen. Denn nicht nur in der analogen sondern auch in der digitalen Welt gilt, dass sich kein Kind alleine schützen kann. Die Verantwortung für den Schutz liegt bei den Erwachsenen. “, erklärte Horn. „Auch die Politik ist gefragt. Hier braucht es personell als auch in der Gesetzgebung die notwendigen Rahmenbedingungen.“

Programm:

  1. Eröffnung und Grußwort Herr Horn (Beigeordneter Dezernat für Sicherheit und Umwelt)
  2. Grußwort Herr Seelig (stellv. Direktor, Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien)
  3. Fachvortrag zum Thema Cybergrooming in virtuellen Welten (Herr Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Kriminologe)
  4. Vortrag: Aufklärung zur strafrechtlichen Relevanz von Cyber-Grooming (Staatsanwaltschaft Erfurt, Herr Oberstaatsanwalt Kästner-Hengst)
  5. Vortrag: Der Weg zur Anzeige, wie kann man Ermittlungen der Polizei unterstützen (Leiter der Landespolizeiinspektion Erfurt, Herr Loyen)
  6. Diskussionsrunde

Weitere Informationen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes