Artenschutz
Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind heute auf Grund kommerzieller Nutzung in ihrem weltweiten Bestand rückläufig oder sogar vom Aussterben bedroht. Zur Regulierung der Handelsinteressen wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen" - WA) abgeschlossen. Dieses gilt seit 1976 auch in Deutschland. Darauf aufbauend hat die Europäische Union 1984 alle Mitgliedstaaten zur Anwendung des WA verpflichtet und eine Artenschutzverordnung erlassen. Gemäß diesen Bestimmungen werden für die Ein- und Ausfuhr, Vermarktung und Handel der in dieser Verordnung aufgeführten Arten unterschiedliche und oft sehr strenge Beschränkungen auferlegt. Weiterhin gelten nach bundesdeutschem Recht bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten für Besitzer dieser Arten.
Zudem verfolgt das Bundesnaturschutzgesetz das Ziel, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Dies erfolgt neben der Kontrolle des Handels auch durch den Schutz und die Förderung heimischer Pflanzen und Tiere in der Landschaft sowie durch die Bewahrung (und ggf. Pflege) ihrer Lebensstätten.
Igel in Gefahr - Mähroboter töten oder verletzen viele Igel schwer
Igel sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere, die auf Grund des heute zunehmend fehlenden natürlichen Lebensraums in Städte und Dörfer einwandern und überwiegend die dort vorhandenen Gärten nutzen. In Gärten finden sie noch Futter und Nistplätze für ihre Jungenaufzucht und bieten uns sogar ihre Dienste in der Regulierung von Insekten, Würmern und bedingt auch Schnecken an. Igel, genauer der Europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus), sind eine wichtige Tierart im Netzwerk der Natur in Deutschland.

Tödliche Falle Mähroboter
Die Igel in unseren Gärten werden in der Abend- und Morgendämmerung, sowie nachts immer wieder durch Mähroboter verletzt, häufig schwer und mit Todesfolge, wie jetzt auch verschiedene Studien (z. B. aus Leipzig) nachgewiesen haben. Viele Modelle von Mährobotern erkennen Igel nicht zuverlässig und sicher. Daher werden die Tiere oft stark bis tödlich verletzt, z. B. ihnen gar das Gesicht zerschnitten oder die Füße abgeschnitten. Bei Gefahr flüchten Igel nicht, sondern rollen sich ein. Auch in dieser Rolle werden sie oft schwer bis tödlich verletzt. Eine aktuelle Studie des Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (www.izw-berlin.de) in Berlin belegt dies eindrücklich. Verletzte Igel verenden oft qualvoll, denn die Wunden infizieren sich und die Igel verstecken sich. Das erklärt die hohe Dunkelziffer an Todesfällen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf für den Schutz der Igel, denn die Igelpopulation schrumpft deutlich. Um das zu ändern, bitten wir um Ihre Mithilfe.
Die Entwicklung von Mährobotern geht stetig weiter, so gibt es jetzt schon neue Modelle, die durchaus in der Lage sind, Igel und andere Kleintiere sicher zu erkennen.
Um die Gefahr durch Mähroboter im Nachtbetrieb zu verhindern hat die Stadt Erfurt ein Nachtfahrverbot erlassen.
Ab 02.07.2025 gültig: Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Erfurt
Gesetzlicher Schutz der Igel
Igel sind besonders geschützte Wildtiere in Deutschland (Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV). Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, ihre Nist-, Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur für verletzte, kranke und hilflose Igel (z.B. verwaiste Igelsäuglinge).
Ausnahmen: Hilfebedürftige Igel dürfen vorübergehend in Obhut genommen und gesund gepflegt werden. Sie müssen jedoch unverzüglich in die Natur entlassen werden, wenn sie sich selbständig wieder in der Natur erhalten können.
Was Sie selbst zum Schutz von Igeln allgemein tun können
Um Igeln dauerhaft zu helfen und sie auch als Tierart zu erhalten, können Gartenbesitzer einiges tun, mindestens aber den Einsatz von Mährobotern zeitlich einschränken und nur tagsüber nutzen (das gilt jetzt verpflichtend in Erfurt), oder: kaufen Sie einen Mähroboter der neusten Generation, der nachweislich sicher Igel und andere Kleintiere erkennen kann und diese dann nicht verletzten wird.
Fördern Sie Igel in Ihrem Garten
Einen Garten Igel-gerecht zu gestalten hilft den Tieren und vielen weiteren sehr. Igel lieben ein gutes Versteck unter Hecken, in einem Laubhaufen unter einem Berg aus kleinen und mittleren Ästen, eine flache Grube gefüllt mit Laub unter einem Gartengeräteschuppen, oder ähnliche Verstecke. Natürlich sollte der Garten auch viele Insekten und Regenwürmer beherbergen, also naturnah gegärtnert werden, denn Igel fressen diese Tiere und halten die Populationen in Schach bei gleichzeitiger Erhöhung der Biodiversität. Schauen Sie hierzu auch auf unsere Biodiversität-Seite, die kontinuierlich ausgebaut wird. Auch auf der Seite zum Gartenreich-Projekt finden Sie viele Anregungen, auch zum Gärtnern für Insekten und Kleintiere wie Igel.
Viele weitere Information spezifisch rund um den Igel finden Sie auf der Webseite des Vereins „Pro Igel e.V.“ .

Menschen und Tiere leben seit jeher in enger Nachbarschaft, zumindest früher auch häufig unter einem Dach. Die heutigen Wohn- und Lebensverhältnisse machen es den wildlebenden Tieren allerdings immer schwerer, mit dem Menschen gemeinsam Häuser, Gärten und Städte zu bewohnen. Im gleichen Maße, wie sich das menschliche Leben, vor allem der städtischen Bevölkerung, immer mehr von der Natur entfernt, finden Tiere in unserer Nähe immer weniger Unterschlupf, Nahrung und Duldung. Daher fordert der Gesetzgeber die Erhaltung der Lebensräume geschützter Arten.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat mit ihren eigenen Liegenschaften diesbezüglich eine Vorbildwirkung inne, die deutlich über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinausgeht. Hierzu gibt es ein Artenschutzprogramm für gebäudebewohnende Vögel und Fledermäuse im Siedlungsbereich der thüringischen Landeshauptstadt. Vielfach können bei Bau- und Sanierungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden oder Brücken vorsorglich Maßnahmen zur Förderung solcher Arten eingeplant und realisiert werden. Dies gilt auch für aufgeschlossene private Bauherren.
Bislang wurden im Stadtgebiet von Erfurt an öffentlichen und privaten Bauwerken mehr als 600 künstliche Nist- und Quartiermöglichkeiten geschaffen, darunter
- 250 Fledermausquartiere
- 250 Nisthilfen für Mauersegler
- 70 Nisthilfen für Schleiereulen, Turm- u. Wanderfalken sowie Dohlen,
- 40 Nisthilfen für Singvögel
Beispiele für komplexere Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vögel und Fledermäuse sind die städtischen Gebäude Haus der sozialen Dienste am Juri-Gagarin-Ring, das Dienstgebäude des Umwelt- und Naturschutzamtes in der Stauffenbergallee 18 sowie der Nicolaikirchturm.
Weitere langfristig verfolgte Artenschutzmaßnahmen zielen u.a. auf die Förderung bestimmter Orchideenarten oder die einheimische Schwarzpappel ab, die im Gegensatz zu den verbreiteten Hybridpappeln in Thüringen unmittelbar vom Aussterben bedroht ist. Außerdem wird auf einer städtischen Kommunalwaldparzelle am Westhang des Steigers seit 2005 ein Projekt zur Wiedereinführung der historischen Mittelwaldbewirtschaftung betrieben. Dieses dient der Bestandserhaltung gefährdeter Waldarten mit hohem Wärme- und Lichtbedürfnis.
-
Mehlschwalbennester werden nicht von jedermann gern gesehen, da es während der Brutzeit zu nicht unbeträchtlichen Verunreinigungen kommen kann. Der Gesetzgeber fordert aber in der Regel die Duldung dieser Zustände, was durch die Naturschutzbehörde zu vermitteln ist. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
-
Die Entschlammung von Amphibienlaichgewässern wie hier im Steigerwald gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Naturschutzverwaltung. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
Artenkarte der für Erfurt typischen und wertgebenden Tier- und Pflanzenarten
Die internationalen und nationalen Regelungen zum Artenschutz gelten nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern gleichermaßen auch für Teile davon bzw. daraus gefertigte Gegenstände, z.B. Elfenbeinschnitzereien und Stör-Kaviar. Besitz und Vermarktung der besonders geschützten Arten sind somit gesetzlich reglementiert und unterliegen in Thüringen der Kontrolle durch die unteren Naturschutzbehörden.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Beim Erwerb einer besonders geschützten Art ist die Nachweispflicht zu beachten, d. h. je nach Herkunft des Exemplars muss eine Zuchtbescheinigung, eine Importgenehmigung, eine CITES- oder EG-Bescheinigung vorhanden sein.
- Wer ein besonders geschütztes Wirbeltier (zu den Wirbeltieren gehören Fische, Lurche, Reptilien, Vögel und Säugetiere) hält, muss dieses bei Haltungsbeginn der Behörde schriftlich anmelden. Haltungsbeginn umfasst Erwerb bzw. Schlupf oder Geburt, daher müssen auch eigene Nachzuchten gemeldet werden. Danach ist jede Änderung der Tierhaltung (Umzug, Tod oder Abgabe des Tieres) ebenfalls der Naturschutzbehörde anzuzeigen. Diese Tierbestandsanzeige ist gebührenfrei, sie kann formlos oder mit Hilfe eines Formularvordrucks erfolgen, die zum Tier gehörenden Herkunftsnachweise sind als Kopie beizulegen.
- Wer gewerblich mit geschützten Arten handelt, muss außerdem der gesetzlich vorgeschriebenen Buchführungspflicht nachkommen und jedes Exemplar in einem Annahme- und Auslieferungsbuch handschriftlich vermerken.
- Für die Vermarktung sogenannter Anhang-A-Arten muss der Besitzer eine behördliche Genehmigung (EG-Bescheinigung) beantragen. Welche Tier- und Pflanzenarten davon betroffen sind bzw. unter welchen Bedingungen eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird, kann im Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt erfragt werden.
-
Mohrenkopf-Papageien werden oft privat gehalten. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
-
Viele Landschildkröten wie hier die Maurische Landschildkröte sind in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet stark rückläufig. Der Gesetzgeber fordert daher die Kontrolle des Handels mit diesen Arten. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt