Landschaftspflege

Programm zur Förderung umweltgerechter Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP 2007), Teil Naturschutz

Dieses EU-kofinanzierte Programm ist nur landwirtschaftlichen Betrieben sowie - mit Einschränkung - Nebenerwerbs-Landwirten zugänglich. Für folgende, im Gebiet der Stadt Erfurt mögliche Einzelmaßnahmen stellt das Land Thüringen Mittel aus dem Naturschutz-Teil des KULAP zur Verfügung (Auswahl):

  • extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen
  • hamsterschutzgerechte Ackernutzung
  • Schaffung von Nahrungsflächen für den Rotmilan
  • fünfjährige Stilllegung von Ackerland zu Naturschutzzwecken
  • Beweidung oder Mahd auf Trockenstandorten und Feuchtwiesen
  • Beweidung oder Mahd auf Wiesenbrüterflächen
  • Beweidung oder Mahd von Streuobstwiesen
  • Umwandlung von Acker in Grünland auf Auenstandorten

Vor der Antragstellung beim für Erfurt zuständigen Landwirtschaftsamt Sömmerda ist ein Abstimmungsprotokoll zwischen dem in Erfurt tätigen Landwirtschaftsbetrieb und der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt notwendig. In diesem Protokoll wird die Förderwürdigkeit der betreffenden Flächen bestätigt sowie ein Pflegeplan aufgestellt.

Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)

Foto: Der regelmäßige Schnitt alter Kopfweiden wie hier in der Nesseaue bei Ermstedt ist Voraussetzung für den Erhalt dieses alten Kulturlandschaftselementes Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Gegensatz zum KULAP-Programm, das die naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bodennutzung durch Landwirte fördert, richtet sich das nur vom Freistaat Thüringen finanzierte Programm NALAP insbesondere an Grundeigentümer sowie Verbände und Vereine, die meist kleinere und für den Naturschutz besonders wertvolle Flächen pflegen wollen.

Für folgende, im Gebiet der Stadt Erfurt mögliche Einzelmaßnahmen stellt das Land Thüringen Mittel aus dem Programm NALAP zur Verfügung (Auswahl):

  • Beweidung oder Mahd auf Trockenstandorten und Feuchtwiesen
  • Beweidung oder Mahd auf Wiesenbrüterflächen
  • Beweidung oder Mahd von Streuobstwiesen
  • Neuanlage von Streuobstwiesen
  • Schnitt von Kopfweiden
  • kleinere Projekte zur Förderung / Sanierung / Neuanlage von Lebensräumen geschützter Arten

Die Förderung ist bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt bis zum 1. März des jeweiligen Jahres zu beantragen.

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