Rahmenkonzept: LIA517

Rahmenkonzept zur Ortsentwicklung für die Ortslage Azmannsdorf

Geltungsbereich: LIA517 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status: durch den Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung am 10.12.2003 beschlossen (Beschluss Nr. 223/2003)

Die Ortschaft Azmannsdorf befindet sich abseits wichtiger Verkehrsachsen im Osten der Stadt Erfurt.

Mit der Planung wird ein städtebauliches Konzept verfolgt, was auf die Erhaltung und Bewahrung des dörflichen Charakters der Ortslage zielt. Der Gebäudebestand, insbesondere die noch vorhandenen ortsbildprägenden Gebäude und Hofsituationen sollten instand gesetzt und wenn leerstehend wieder einer Nutzung zugeführt werden. Innerhalb der Ortslage sind bauliche Ergänzungen bei Berücksichtigung der konkret baulich-räumlichen Situation und der typischen Haus- und Hofstrukturen möglich. Wichtige Grünstrukturen, z. B. der Grünzug des Linderbaches sollten erhalten und ergänzt werden. Für die Gestaltung von öffentlichen Räumen wurden Vorschläge erarbeitet.

Auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes werden u. a. folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Planungsziele vorgeschlagen:

  • Gestaltung des Angerbereiches in der Erfurter Straße, Einordnung von Bushaltestellen im Dorfzentrum.
  • Aufwertung der Ortseingänge, Bau eines Kreisverkehrs als Buswendeplatz.
  • Ergänzung von Flurgehölzen, Ortsrandeingrünung.
  • Schaffung von Fuß- und Radwegebeziehungen zu den benachbarten Orten (Linderbach, Vieselbach).

Das Rahmenkonzept zur Ortsentwicklung ist Entscheidungshilfe für die Durchführung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung des Ortskernes.

 

 

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Rahmenplanung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

Bauinformationsbüro