Radentscheid Erfurt


1. Durchgängiges Radverkehrsnetz
Die Stadt Erfurt soll ein zügig und durchgängig befahrbares Radverkehrsnetz schaffen, das Orte möglichst ohne Umwege verbindet. Dabei werden grundsätzlich mindestens die Routen umgesetzt, die im Teilkonzept Radverkehr des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) – Plan 3: Radverkehrsnetz – in seiner jeweils geltenden Fassung ausgewiesen sind. Der Belag des Radverkehrsnetzes soll gut befahrbare ebene Oberflächen haben und die Verkehrsführung soll für alle Verkehrsarten gut erkennbar sein. Zumindest auf Hauptrouten sollen dem Radverkehr grundsätzlich ausreichende Breiten zur Verfügung stehen, die das gefahrlose gegenseitige Überholen von Fahrrädern ermöglichen. Die am meisten frequentierten Routen sollen als erste diesen Anforderungen angepasst werden.
2. Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen
An den Hauptverkehrsstraßen, auf denen schneller als 30 km/h gefahren werden darf, sollen dem Rad- und Elektroscooter-Verkehr Radwege für beide Richtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in der Regel baulich von Gehwegen und Fahrbahnen zu trennen. Radwege sind baulich so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten von Kraftfahrzeugen unterbleibt. Zugleich müssen sie insbesondere hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit, der Erkennbarkeit der Verkehrsführung und ihrer Breite das Ziel Nr. 1 erfüllen. Die soll jährlich mindestens fünf Kilometer für die Herstellung solcher Wege sorgen.
3. Sichere Kreuzungen und Einmündungen
Straßen sind so zu gestalten, dass sich an Kreuzungen und Einmündungen die am Verkehr Teilnehmenden tatsächlich rechtzeitig gegenseitig sehen können. Dies ist insbesondere bei der Führung von Radwegen und bei der Widmung bzw. dem Bau von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge zu beachten. Von Kreuzungen und Einmündungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, soll die Stadt jährlich mindestens drei so umbauen, dass diesen Vorgaben genügt wird.
4. Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege
Rad- und Gehwege sind so zu bauen, umzubauen oder zu reparieren, dass sie frei von Kanten sind. An Kreuzungen und Einmündungen sind Bordsteine ausreichend abzusenken, und zwar, wo Fahrräder verkehren, auf null. Die Wege sind regelmäßig zu reinigen sowie bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Dem Radverkehr gewidmete Wege müssen, Gehwege sollen frei von Hindernissen wie Pollern, Masten oder hineinragenden Schildern sein. Wo trotzdem Hindernisse bestehen, sind sie mit Warnmarkierungen zu versehen.
5. Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Abstellanlagen müssen gut zugänglich, fahrend erreichbar, stabil sein und das sichere Anschließen von Fahrrädern ermöglichen. Sie sollen sich in ausreichender Zahl vor allem an Haltestellen des ÖPNV, an Schulen, Einkaufszentren, ähnlich frequentierten Einrichtungen und Eingängen zu Fußgängerzonen im Stadtzentrum befinden. Die Stadt Erfurt soll jährlich 600 Stellplätze schaffen, bis der Bedarf gedeckt ist.
Ziele 1: Durchgängiges Radverkehrsnetz
Es wird weiter an der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplan (VEP) – Radverkehr gearbeitet. Im Jahr 2023 wurde folgende Radverkehrsanlagen baulich umgesetzt:
- Kranichfelder Straße (126 m)
Zur Vervollständigung eines durchgängigen Radnetzes gehört die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr. Folgende Straßen wurden 2023 geprüft und freigegeben:
- Eichenstraße (90 m)
- Klostergang (166 m)
- Kronenburggasse (280 m)
- Marstallstraße (180 m)
- Nebenfahrbahn Juri-Gagarin-Ring (Max-Cars-Platz bis Herrenbreitengasse) (255 m)
- Verkehrsversuch Meienbergstraße (151 m)
Damit sind bisher mehr als 28 Kilometer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Weitere befinden sich in Prüfung und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2024 umgesetzt.
Ein Soll-Ist-Vergleich, der die Umsetzung des VEP-Radverkehr aufzeigt, wird im Jahr 2024 erstellt.
Ziel 2: sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen
Jährlich sollen mindestens fünf Kilometer Radwege ausgebaut werden. Im Jahr 2023 gelang dies durch personelle Engpässe in der Verwaltung, sowie auch in den Planungsbüros nur in geringen Teilen.
Entlang der Kranichfelder Straße wurde ein 126m langer getrennter Rad- Gehweg ausgebaut.
Wichtige komplexe Baumaßnahmen schaffen erhebliche Verbesserungen für diese Zielstellung und binden andererseits erhebliche Planungskapazitäten innerhalb der Verwaltung. Maßnahmen wie die Südeinfahrt (Arndtstraße, Martin-Anderson-Nexö-Straße und Arnstädter Straße), Clara-Zetkin-Straße, Nordhäuser-Straße oder Löbertor inklusive Knoten Juri-Gagarin-Ring binden mehrjährig Planungskapazitäten.
Ziel 3: Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
Die Schaffung sicherer Kreuzungen und Einmündungen wird in allen laufenden Planungen berücksichtigt. Im Jahr 2023 wurde der Radfahrstreifen Andreasstraße Richtung Norden über den Knotenpunkt Blumenstraße / Moritzwallstraße / Nordhäuser Straße verlängert.
Der Knotenpunkt Löbertor / Juri-Gagarin-Ring befindet sich derzeit in der finalen Planung und erhält mit dem Umbau im Jahr 2024 eine verbesserte Radinfrastruktur.
Ziel 4: Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege
Der Planungsaufwand zur barrierefreien Umgestaltung von Radwegübergängen ist weiterhin sehr hoch. Die Anforderungen, die eine sichere Querung für seheingeschränkte Menschen ermöglichen, bedeuten einen hohen Planungsaufwand. So konnte im Jahr 2023 lediglich die Querungsstelle Holzergraben/Am Drosselberg barrierefrei umgestaltet werden. Für das Jahr 2024 konnte ein zusätzliches Planungsbüro gebunden werden, welches sich ausschließlich auf die Thematik Bordabsenkung spezialisieren wird. Unabhängig davon, wird in allen Baumaßnahmen ein hoher Wert auf Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege gelegt.
Ziel 5: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 372 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen:
- 10 Abstellplätze an der Sportanlage Cyriaksgebreite
- 14 Abstellplätze an Sportanlage Essener Straße
- 2 Abstellplätze am Urbicher Anger
- 8 Abstellplätze Regierungsstraße 44
- 6 Abstellplätze Marbach / Schwarzburger Straße
- 16 Abstellplätze Clara-Zetkin-Straße
- 6 Abstellplätze am Spielplatz Robert-Koch-Straße
- 6 Abstellplätze am Spielplatz Johannesmauer
- 8 Abstellplätze am Spielplatz Friedensallee
- 14 Abstellplätze am Bewegungsparcours Holunderweg
- 24 Abstellplätze an der KITA 55 „Brühler Gartenzwerge“
- 6 Abstellplätze an der KITA 77 „Friedrich Fröbel“
- 8 Abstellplätze an der KITA 87 „Entdeckerbär“
- 5 Abstellplätze an der Gemeinschaftsschule 01 Schillerstraße
- 42 Abstellplätze an der Gemeinschaftsschule 03 Gert-Schramm-Straße
- 20 Abstellplätze an der Gemeinschaftsschule 06 Wartburgstraße
- 56 Abstellplätze an der Gemeinschaftsschule 07 Gartenstraße
- 10 Abstellplätze am Gymnasium 6 Melanchthonstraße
- 30 Abstellplätze am Gymnasium 10 Scharnhorststraße
- 22 Abstellplätze an der Sporthalle Johann-Sebastian-Bach-Straße
- 10 Abstellplätze am Förderzentrum Süd Windthorststraße
- 10 Abstellplätze an der Grundschule 8 Blumenstraße
- 10 Abstellplätze an der Grundschule 29 Puschkinstraße
- 24 Abstellplätze am Umweltamt Stauffenbergallee
- 5 Abstellplätze an der Fuchsfarm
Zusätzlich wurden durch das Tiefbau- und Verkehrsamt insgesamt 200 temporäre Abstellmöglichkeiten beschafft, von denen bereits 100 zu Veranstaltungen im Innenstadtbereich 2023 genutzt wurden. Aufgrund der hohen Akzeptanz dieser Anlagen, wurden die Kapazitäten für das Jahr 2024 auf 200 erhöht. Das entspricht 100 transportablen Radbügel.
Weiterhin wurden im Jahr 2023 zwei städtebauliche Verträge wirksam geschlossen, in denen sich die Vorhabenträger/Investoren zur Herstellung von
- 24 Fahrradstellplätzen (12 Anlehnbügel) sowie
- 20 Fahrradstellplätze (10 Anlehnbügel), 1 Stellplatz für Lastenrad und 80 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage
auf privaten Grundstücksflächen verpflichtet haben.
Die Darstellung der Umsetzung wird derzeit überarbeitet. Ein Soll-Ist-Vergleich der fünf Ziele soll zur besseren Veranschaulichung erstellt werden. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr wurden die Statusberichte in bisheriger Form zur Verfügung gestellt:
Ziele 1 und 2: Durchgängiges Radverkehrsnetz / sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen
Es wird weiter an der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplan (VEP) – Radverkehr gearbeitet. Im Jahr 2022 wurde folgende Radverkehrsanlagen baulich umgesetzt:
• Gutenbergstraße (240m)
• Umgestaltung Schmidtstedter Knoten / Bau des Promenadendecks
• Friedrich-Ebert-Straße (210m)
• Gera-Radweg Ostseite (650m)
• Radweg Tiefthal (1.400m)
Neben der Umsetzung des VEP – Radverkehr wurde mittels Bürgerbeteiligung an der Fortschreibung eines Teilkonzeptes für das Untersuchungsgebiet Erfurt – Südost gearbeitet. In diesem Gebiet ist der Radverkehrsanteil bisher sehr gering und soll durch gezielte Maßnahmen gefördert werden.
Ziel 3: Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
Die Schaffung sicherer Kreuzungen und Einmündungen wird in allen laufenden Planungen berücksichtigt. Ein großer Zugewinn für den Erfurter Radverkehr im Jahr 2022 resultiert aus der Umgestaltung des Schmidtstedter Knotens. Das Verkehrsobjekt aus den 1970er Jahren wurde barrierefrei und radverkehrsfördernd umgestaltet. Im Jahr 2022 wurde die Planung zur Umgestaltung weiterer Knotenpunkte vorangetrieben. Dazu zählen u.a.: Häßlerstraße/Friedrich-Ebert-Straße, Am Herrenberg/Rudolstädter Straße, Juri-Gagarin-Ring/Löberstraße.
Ziel 4: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Als größtes und richtungsweisendes Projekt können die 577 neugeschaffenen Abstellmöglichkeiten für Mieter und Mieterinnen der Kowo vermerkt werden. Diese sind mehrheitlich überdacht, mit einer Einhausung sowie Reparaturstationen versehen.
Im öffentlichen Verkehrsraum wurden nachfolgende Fahrradabstellmöglichkeiten hergestellt:
• Zum Rinnebach 1 (OT Egstedt); Abstellmöglichkeiten für sechs Fahrräder,
• Magdeburger Allee 146 (Einkaufsmarkt am Ilversgehofener Platz); Abstellmöglichkeiten für acht Fahrräder und
• Lastenradparkplätze in Albrechtstraße und Lassallestraße
• Geraradweg Ostseite; Abstellmöglichkeiten für 24 Fahrräder
Im Rahmen der #erfurtstadtraum Kampagne wurden zwei sogenannte Bike-Ports beschafft und im November 22 aufgestellt. Diese Bike-Ports, jeweils in der Größenordnung eines Parkplatzes, bieten Platz für bis zu 10 Fahrräder je Port.