Radentscheid Erfurt

12.700 Unterschriften sammelten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Radentscheid Erfurt“ im Jahr 2020. Im Juni 2021 hat der Erfurter Stadtrat die Annahme der Ziele beschlossen. Diese lauten: Durchgängiges Radverkehrsnetz, sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen, sichere Kreuzungen und Einmündungen, barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege sowie ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Ziele des Radentscheids

Logo Radentscheid Erfurt
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

1.    Durchgängiges Radverkehrsnetz

Die Stadt Erfurt soll ein zügig und durchgängig befahrbares Radverkehrsnetz schaffen, das Orte möglichst ohne Umwege verbindet. Dabei werden grundsätzlich mindestens die Routen umgesetzt, die im Teilkonzept Radverkehr des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) – Plan 3: Radverkehrsnetz – in seiner jeweils geltenden Fassung ausgewiesen sind. Der Belag des Radverkehrsnetzes soll gut befahrbare ebene Oberflächen haben und die Verkehrsführung soll für alle Verkehrsarten gut erkennbar sein. Zumindest auf Hauptrouten sollen dem Radverkehr grundsätzlich ausreichende Breiten zur Verfügung stehen, die das gefahrlose gegenseitige Überholen von Fahrrädern ermöglichen. Die am meisten frequentierten Routen sollen als erste diesen Anforderungen angepasst werden.

2.    Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen

An den Hauptverkehrsstraßen, auf denen schneller als 30 km/h gefahren werden darf, sollen dem Rad- und Elektroscooter-Verkehr Radwege für beide Richtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in der Regel baulich von Gehwegen und Fahrbahnen zu trennen. Radwege sind baulich so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten von Kraftfahrzeugen unterbleibt. Zugleich müssen sie insbesondere hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit, der Erkennbarkeit der Verkehrsführung und ihrer Breite das Ziel Nr. 1 erfüllen. Die soll jährlich mindestens fünf Kilometer für die Herstellung solcher Wege sorgen.

3.    Sichere Kreuzungen und Einmündungen

Straßen sind so zu gestalten, dass sich an Kreuzungen und Einmündungen die am Verkehr Teilnehmenden tatsächlich rechtzeitig gegenseitig sehen können. Dies ist insbesondere bei der Führung von Radwegen und bei der Widmung bzw. dem Bau von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge zu beachten. Von Kreuzungen und Einmündungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, soll die Stadt jährlich mindestens drei so umbauen, dass diesen Vorgaben genügt wird.

4.    Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege

Rad- und Gehwege sind so zu bauen, umzubauen oder zu reparieren, dass sie frei von Kanten sind. An Kreuzungen und Einmündungen sind Bordsteine ausreichend abzusenken, und zwar, wo Fahrräder verkehren, auf null. Die Wege sind regelmäßig zu reinigen sowie bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Dem Radverkehr gewidmete Wege müssen, Gehwege sollen frei von Hindernissen wie Pollern, Masten oder hineinragenden Schildern sein. Wo trotzdem Hindernisse bestehen, sind sie mit Warnmarkierungen zu versehen.

5.    Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

Abstellanlagen müssen gut zugänglich, fahrend erreichbar, stabil sein und das sichere Anschließen von Fahrrädern ermöglichen. Sie sollen sich in ausreichender Zahl vor allem an Haltestellen des ÖPNV, an Schulen, Einkaufszentren, ähnlich frequentierten Einrichtungen und Eingängen zu Fußgängerzonen im Stadtzentrum befinden. Die Stadt Erfurt soll jährlich 600 Stellplätze schaffen, bis der Bedarf gedeckt ist.

 

 

Statusbericht 2022

Die Darstellung der Umsetzung wird derzeit überarbeitet. Ein Soll-Ist-Vergleich der fünf Ziele soll zur besseren Veranschaulichung erstellt werden. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr wurden die Statusberichte in bisheriger Form zur Verfügung gestellt:

Ziele 1 und 2: Durchgängiges Radverkehrsnetz / sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen

Es wird weiter an der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplan (VEP) – Radverkehr gearbeitet. Im Jahr 2022 wurde folgende Radverkehrsanlagen baulich umgesetzt:
•    Gutenbergstraße (240m)
•    Umgestaltung Schmidtstedter Knoten / Bau des Promenadendecks
•    Friedrich-Ebert-Straße (210m)
•    Gera-Radweg Ostseite (650m)
•    Radweg Tiefthal (1.400m)

Neben der Umsetzung des VEP – Radverkehr wurde mittels Bürgerbeteiligung an der Fortschreibung eines Teilkonzeptes für das Untersuchungsgebiet Erfurt – Südost gearbeitet. In diesem Gebiet ist der Radverkehrsanteil bisher sehr gering und soll durch gezielte Maßnahmen gefördert werden.

Ziel 3: Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen

Die Schaffung sicherer Kreuzungen und Einmündungen wird in allen laufenden Planungen berücksichtigt. Ein großer Zugewinn für den Erfurter Radverkehr im Jahr 2022 resultiert aus der Umgestaltung des Schmidtstedter Knotens. Das Verkehrsobjekt aus den 1970er Jahren wurde barrierefrei und radverkehrsfördernd umgestaltet. Im Jahr 2022 wurde die Planung zur Umgestaltung weiterer Knotenpunkte vorangetrieben. Dazu zählen u.a.: Häßlerstraße/Friedrich-Ebert-Straße, Am Herrenberg/Rudolstädter Straße, Juri-Gagarin-Ring/Löberstraße.

Ziel 4: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

Als größtes und richtungsweisendes Projekt können die 577 neugeschaffenen Abstellmöglichkeiten für Mieter und Mieterinnen der Kowo vermerkt werden. Diese sind mehrheitlich überdacht, mit einer Einhausung sowie Reparaturstationen versehen.
Im öffentlichen Verkehrsraum wurden nachfolgende Fahrradabstellmöglichkeiten hergestellt:

•    Zum Rinnebach 1 (OT Egstedt); Abstellmöglichkeiten für sechs Fahrräder,
•    Magdeburger Allee 146 (Einkaufsmarkt am Ilversgehofener Platz); Abstellmöglichkeiten für acht Fahrräder und
•    Lastenradparkplätze in Albrechtstraße und Lassallestraße
•    Geraradweg Ostseite; Abstellmöglichkeiten für 24 Fahrräder

Im Rahmen der #erfurtstadtraum Kampagne wurden zwei sogenannte Bike-Ports beschafft und im November 22 aufgestellt. Diese Bike-Ports, jeweils in der Größenordnung eines Parkplatzes, bieten Platz für bis zu 10 Fahrräder je Port.

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