Sicherheit rund ums Fahrrad

Verhalten im Straßenverkehr

Ein verkehrssicheres Fahrrad und Kenntnisse zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr entsprechend der Straßenverkehrsordnung sind Grundvoraussetzungen zur Fahrradnutzung, Hilfe dabei leisten die Landesverkehrswacht und die Polizei.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist zum Beispiel die Benutzungspflicht klar geregelt. So müssen beschilderte Radwege richtungsbezogen entsprechend der jeweiligen Beschilderung benutzt werden. Gehwege mit "Rad frei" dürfen benutzt werden (Wahlmöglichkeit). Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Gehwege benutzen, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen. Einbahnstraßen dürfen von Radfahrern entgegengesetzt befahren werden, wenn dies so ausgeschildert ist.

Der kommunale Arbeitskreis "Radverkehr in Erfurt" hat ein Faltblatt "Köpfchen statt Ellenbogen" als Appell zum rücksichtsvollem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer herausgegeben. Das Faltblatt enthält Tipps für den gegenseitigen Umgang von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern im Stadtverkehr mit der Bitte um "Vorsicht, Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme zur Verbesserung des Verkehrsklimas in der Stadt".