Kassierung von Steuern und Gebühren
Die Einzahlung von Steuern und Gebühren ist in den jeweiligen Ortsteilverwaltungen bzw. Außenstellen in den Ortsteilen möglich.
Des Weiteren ist die Entgegennahme von Bareinzahlungen in der Hauptkasse der Stadtkasse im Rathaus, Fischmarkt 1 zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Ortsteilverwaltungen
workTel. siehe Ortsteilverwaltungensiehe Ortsteilverwaltungen
- Antrag auf Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf außergerichtliche Vergleichsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahngebühren etc.
- Beherbergungssteuer
- Durchführung von Auszahlungen
- Entgegennahme von Bareinzahlungen in der Hauptkasse
- Erstellung des Formblattes "Mitteilung - offene Forderungen"
- Hundesteuerbescheid
- Klärung von Anfragen im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Sicherung der Mitteilungsverordnung an das Finanzamt sowie die betroffenen Bürger
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Forderungen/Forderungsmanagement