Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Forderungen/Forderungsmanagement
- Nachweise über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers bzw. der Ertragslage des Unternehmens
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Ein Stundungsantrag kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich gestellt werden. Für eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag benötigen wir zusätzlich Angaben sowie aussagekräftige Unterlagen über Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin bzw. die beabsichtigte Ratenhöhe, sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten. Die Höhe der monatlichen Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.
- Antrag auf Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf außergerichtliche Vergleichsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahngebühren etc.
- Beherbergungssteuer
- Durchführung von Auszahlungen
- Entgegennahme von Bareinzahlungen in der Hauptkasse
- Erstellung des Formblattes "Mitteilung - offene Forderungen"
- Hundesteuerbescheid
- Kassierung von Steuern und Gebühren
- Klärung von Anfragen im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Sicherung der Mitteilungsverordnung an das Finanzamt sowie die betroffenen Bürger
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung