Hundesteuerbescheid
Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt:
- für den Ersthund 108,00 EUR
- für den Zweithund 132.00 EUR
- für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
- für gefährliche Hunde 564,00 EUR.
Mit den Bescheiden vom 08.01.2014 an alle Hundehalter der Stadt Erfurt wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Die früheren Hundesteuermarken verloren damit ihre Gültigkeit.
Bei Verlust der Steuermarke wird nach Vorlage des Steuerbescheides oder nach Bekanntgabe des Kassenzeichens eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR im Zimmer 120, Stauffenbergallee 18, ausgehändigt.
Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer dementsprechenden Erlaubnis bedürfen.
- Antrag auf Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf außergerichtliche Vergleichsverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahngebühren etc.
- Beherbergungssteuer
- Durchführung von Auszahlungen
- Entgegennahme von Bareinzahlungen in der Hauptkasse
- Erstellung des Formblattes "Mitteilung - offene Forderungen"
- Kassierung von Steuern und Gebühren
- Klärung von Anfragen im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Sicherung der Mitteilungsverordnung an das Finanzamt sowie die betroffenen Bürger
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Forderungen/Forderungsmanagement