Offenlegungen: Flächennutzungsplan, Bebauungsplanungen, Satzungen, Informelle städtebauliche Planungen und Konzepte
Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Amtsblatt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch Auslegung der Originalunterlagen im Bauinformationsbüro in der Regel für vier Wochen durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Internet per E-Mail sowie mittels Entgegennahme von Stellungsnahmen.
Stellungnahmen werden formlos entgegen genommen oder sind per E-Mail zu der jeweiligen Planung im Internet möglich.
- Ausstellungen zu den Themen Stadtentwicklung, Planen, Bauen
- Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes
- Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme
- Bürgerbeteiligungshaushalt
- Dorfentwicklungsplanungen
- Erfurter Seen
- Ergänzungssatzungen
- Flächennutzungsplan
- Förderung von Projekten im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung
- Freiflächengestaltung: Objektbezogene Freiflächengestaltung
- Freiraumentwicklungsplanung
- Grundstücksbezogene Auskunft zur Lage in planungsrelevanten Gebieten (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
- Grünflächen und Bäume im öffentlichen Raum
- Grünleitbild
- Grünordnungsplan
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
- Klarstellungssatzungen
- Kleingartenangelegenheiten
- Modellprojekt: Integriertes Sozialraummanagement Großwohnsiedlung Nord
- Offenlegung von Planungsunterlagen und Entgegennahme von Stellungnahmen
- Planung und Koordinierung des Einsatzes von Städtebaufördermitteln
- Projekt: Auf dem Weg zur zukunftsfähigen, nachhaltigen Schule
- Projekt: Erfurt lebt mit Lücken
- Projekt: Erfurter Grüne Hausnummer
- Projekt: lifeguide - Lebensqualität mit Zukunft
- Region Erfurt-Weimar-Jena
- Regionalentwicklung
- Regionales Radwegenetz
- Sonstige Satzungen nach BauGB und ThürBO: Verkauf und Einsichtnahme
- Stadt-Umland-Beziehungen
- Städtebauliche Verträge nach BauGB
- Städtebauliche Wettbewerbe und Gutachterverfahren
- Strukturelle Entwicklung des Gebietes Magdeburger Allee mit den Gebietsteilen Andreas- und Johannesvorstadt sowie Ilversgehofen
- Vorgärten: Beratung zur Gestaltung von Vorgärten in Gründerzeitgebieten (Vorgartensatzung)