Klarstellungssatzungen

Information zu der Leistung

Das Bauinformationsbüro ist zentrale Anlaufstelle und leitet zur fachgerechten Beratung an die zuständigen Mitarbeiter weiter.

Weiterführende Informationen

Eine Gemeinde kann entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Sinn und Zweck der Satzung ist es, für künftige Baugenehmigungsverfahren Streitigkeiten über die Zugehörigkeit eines Baugrundstücks zum Innen- oder zum Außenbereich auszuschließen.

Weiterführende Links

Ansprechpartner

Frau Pohl
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3918+49 361 655-3918faxFax +49 361 655-3969

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Stadtplanung, Stadtentwicklung