Ergänzungssatzungen

Information zu der Leistung

Das Bauinformationsbüro ist zentrale Anlaufstelle und leitet zur fachgerechten Beratung an die zuständigen Mitarbeiter weiter.

Weiterführende Informationen

Eine Gemeinde kann entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen.
Diese Einbeziehung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und setzt voraus, dass die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt werden.
Die grundsätzliche Erschließbarkeit muss u. a. auch in wasserwirtschaftlicher Hinsicht geklärt und gewährleistet sein.

Weiterführende Links

Zuständige Stelle

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