Gewährung von Förderungen für Selbsthilfegruppen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular bzw.
- vollständig ausgefüllter Verwendungsnachweis der gewährten Fördermittel
Die Ansprechpartnerinnen der KISS beraten Sie gerne bei Fragen zum Antrag.
Die Förderung der Selbsthilfe erfolgt auf der Grundlage des Statuts der KISS in Verbindung mit den Fördergrundsätzen. Grundlage für die Förderung der Stellen nach § 16e SGB II ist das Programm "Arbeit für Erfurt" der Landeshauptstadt. Die Fördervoraussetzungen können dem Statut entnommen werden.
Sigusch
Sachbearbeiterin
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