Gewährung von Förderungen für Selbsthilfegruppen

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular bzw.
  • vollständig ausgefüllter Verwendungsnachweis der gewährten Fördermittel

Die Ansprechpartnerinnen der KISS beraten Sie gerne bei Fragen zum Antrag.

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die Förderung der Selbsthilfe erfolgt auf der Grundlage des Statuts der KISS in Verbindung mit den Fördergrundsätzen. Grundlage für die Förderung der Stellen nach § 16e SGB II ist das Programm "Arbeit für Erfurt" der Landeshauptstadt. Die Fördervoraussetzungen können dem Statut entnommen werden.

Ansprechpartner

Frau Dr. Sigusch
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4205/4206+49 361 655-4205/4206faxFax +49 361 655-4209

Zuständige Stelle