Schuleingangsuntersuchung / Einschulungsuntersuchung

Information zu der Leistung

Information zur Einschulungsuntersuchung Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

gemäß der ThürSchulO hat das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Stadt Erfurt bereits mit den Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2023/2024 begonnen.

Es werden alle Erfurter Schulanfänger bis zum Mai 2024 untersucht. Die Einladung erhalten Sie mit der Post.

Das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

§ 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

(1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

(2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

(3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

(4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

§ 18 ThürSchulG

(3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

Weiterführende Informationen

Zu dieser Einschulungsuntersuchung werden Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigten und Ihr Kind rechtzeitig vom Kinder – und Jugendärztlichen Dienst (Außenstelle des Gesundheitsamtes in der Berliner Straße 26) eingeladen.

Bitte bringen Sie hierzu die Ihnen zugesandten Fragebögen (ausgefüllt), den Impfausweis, das U-Untersuchungsheft, wichtige Untersuchungsbefunde und falls vorhanden Hilfsmittel (z. B.: Brille) mit.

Der Kinder – und Jugendärztliche Dienst in barrierefrei.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Anschrift: Berliner Straße 26

Telefon:   0361 655-4273
                  0361 655-4278

E-Mail:    kjaed@erfurt.de
 

Rechtsgrundlagen:

§ 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
§ 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
§ 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
§ 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
§ 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)